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BMWi: Bundeskabinett beschließt Fortschrittsbericht zur Regional- und Strukturpolitik

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Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten Fortschrittsbericht zur Weiterentwicklung eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020 verabschiedet. Darin drückt die Bundesregierung ihre Entschlossenheit aus, auch nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende des Jahres 2019 strukturschwache Regionen umfassend zu unterstützen. Dazu hat die Bundesregierung Eckpunkte für ein gesamtdeutsches und integriertes Fördersystem entwickelt mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands.

Bundesministerin Zypries: „Wir müssen auch künftig die Chancen und Perspektiven der Menschen in wirtschaftlich schwachen Regionen stärken. Der heute beschlossene Fortschrittsbericht unterstreicht, dass wir in dieser Legislaturperiode bereits wichtige Schritte unternommen haben. Er zeigt aber auch, dass trotz stabilen Wachstums und sinkender Arbeitslosigkeit noch nicht alle Menschen in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen am Wohlstand teilhaben. Mit dem neuen Fördersystem wollen wir daher die Kräfte bündeln, damit strukturschwächere Regionen schneller aufholen können. Dazu muss die bewährte Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ als Kerninstrument mit der Innovations-, Städtebau- und Breitbandförderung künftig noch besser verzahnt werden.“

Der Fortschrittsbericht stellt neben dem Konzept für die Regionalpolitik ab 2020 auch die hierfür in der ausgehenden Legislaturperiode bereits umgesetzten Maßnahmen dar. Bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden etwa die Möglichkeiten der Förderung gewerblicher Investitionen und von Innovationen verbessert. Das Programm INNO-KOM zur Förderung von Industrieforschungseinrichtungen wurde von Ostdeutschland auf alle strukturschwachen Regionen ausgeweitet.

Den Fortschrittsbericht finden Sie hier (PDF, 136KB).

BMWi, Pressemitteilung v. 13.09.2017