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StMAS: Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern – Familienministerin Müller: „Millionenschweres Investitionsprogramm startet – erste Förderung geht nach Schwaben!“

Der Freistaat Bayern startet ein Investitionsprogramm zur Schaffung neuer Kitaplätze. Die Gemeinden erhalten aus Mitteln des Bundes einen Aufschlag von bis zu 35% auf die reguläre Förderung. Als erstes profitiert davon der Landkreis Dillingen an der Donau:

„Ich freue mich sehr, dass im Kinderhaus am Bahnhof in Lauingen 12 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstehen. Der Freistaat unterstützt die Kommune dabei mit einer Förderung in Höhe von insgesamt über 230.000 Euro“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller.

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Zu dem Investitionsprogramm erklärte die Ministerin:

„Das Programm kommt zur rechten Zeit: die Geburtenzahlen steigen. Wir wollen aber auch inklusive Einrichtungen ausbauen und dem Betreuungsbedarf von Flüchtlingskindern gerecht werden. Insgesamt stehen € 178 Mio. zusätzlich zur Verfügung, mit denen wir die reguläre staatliche Förderung erheblich verstärken können.“

So erhalten Kommunen künftig durchschnittlich 85% statt der regulären 50% ihrer förderfähigen Investitionskosten erstattet.

Seit 2008 sind rd. 80.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Insgesamt standen dafür € 1,4 Mrd. zur Verfügung. Mit Blick in die Zukunft verdeutlichte Müller:

„Wir wollen eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung in allen Teilen Bayerns und höchste Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Das vierte Investitionsprogramm ist ein Baustein dazu.“

Anträge können bis zum 31.08.2019 bei den zuständigen Regierungen gestellt werden.

StMAS, Pressemitteilung v. 15.09.2017

Redaktionelle Anmerkung

Bei dem angesprochenen Förderprogramm handelt es sich um die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms ‚Kinderbetreuungsfinanzierung‘ 2017 bis 2020“. Die Förderung dient der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze. Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen (Neubau-, Ausbau-, Umbau-, General- und Teilsanierungsinvestitionen) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen i.S.v. Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG und in der Großtagespflege i.S.v. Art. 2 Abs. 4, Art. 9 Abs. 2 Satz 2 BayKiBiG. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die Bek. tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft.

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