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Behindertenbeauftragte: Wahlrecht für alle Menschen – Niemand darf vom Grundrecht zu wählen ausgeschlossen werden – für 2018 in Bayern müssen wir vorsorgen!

„Am kommenden Sonntag werden in Bayern über 19.000 Menschen von der Teilnahme an der Bundestagswahl ausgeschlossen sein! Das entspricht der Einwohnerzahl von Städten wie Aichach oder Lichtenfels. Dies darf sich bei der Landtagswahl im kommenden Jahr nicht wiederholen!“, so Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Nach § 13 Nr. 2 BWahlG und Art. 2 Nr. 2 LWG dürfen all die Menschen nicht wählen, für die zur Besorgung  aller Angelegenheiten ein Betreuer bestellt wurde. In all diesen über 19.000 Fällen werden derzeit Menschen, pauschal aufgrund ihrer Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen.

„Das Recht zu wählen ist das zentrale Recht in einer Demokratie und die Möglichkeit, Einfluss auf die Politik der künftigen Legislaturperiode zu nehmen. Ein modernes, inklusives und an der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtetes Wahlrecht gestattet Menschen trotz rechtlicher Betreuung die Teilnahme an der Wahl. Deshalb werde ich mich für die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses einsetzen“, so Badura, und abschließend: „Für die Menschen mit Behinderung in Bayern wird das ein wichtiger Schritt zur aktiven Beteiligung an der Politik!“

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 18.09.2017