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StMBW: Kultusministerium und Kommunen engagieren sich für Ganztag und Betreuung – SPD pickt sich aus Landtagsanfrage heraus, was sie will

Kommunen und Schulen bieten für Grundschüler vielfältige und zuverlässige pädagogische Förder- und Betreuungsangebote – und zwar für 50% aller Kinder im Grundschulalter. Mit dieser Aussage weist das Bayerische Kultusministerium den Vorwurf der SPD gegen Freistaat und Kommunen zurück. Zwei SPD-Abgeordnete hatten aus einer Landtagsanfrage einzelne Informationen für eine Pressemitteilung herausgepickt und fehlinterpretiert:

1. So hatten die beiden SPD-Abgeordneten z.B. die Zuständigkeiten für Betreuung und pädagogische Arbeit vermischt und verwischt:

Für die Betreuungsangebote für Kinder sind die Kommunen zuständig. Sie steuern auf der Grundlage von Erhebungen das örtliche Betreuungsangebot – und zwar das Angebot von Kindertageseinrichtungen wie auch das von Ganztagsschulen. Auch Ganztagsschulen kann der Freistaat nur auf Antrag von Kommunen einrichten. Für den Betrieb von Betreuungsangeboten erhalten die Kommunen erhebliche staatliche Zuschüsse.

Die Kommunen haben dabei die Haushaltsmittel, die für 2017 für schulische Ganztagsangebote vorgesehen waren, nicht komplett abgerufen. Jeder förderfähige Antrag der Kommunen auf offene Ganztagsgruppen, gebundene Ganztagsklassen und Mittagsbetreuung an Schulen wurde vom Freistaat genehmigt. Ebenso wurden alle Kindertageseinrichtungen gefördert.

2. Die beiden SPD-Abgeordneten haben bei ihrer Berechnung wichtige Elemente wie z.B. die gebundenen Ganztagsklassen und offenen Ganztagsgruppen an Grundschulen außen vor gelassen und bewusst oder mangels besseren Wissens eine falsche Quote publiziert. Die Quote der allgemeinbildenden Schulen, an denen Ganztagsangebote unterbreitet werden, liegt bei 80%, dazu kommen noch Angebote von Kinderhorten und Tagesheimen.

Zählt man nur die Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Horten, Tagesheimen mit Plätzen in Ganztagsschulen und Formen der Mittagsbetreuung an Schulen zusammen, auch dann ergibt sich ein ganz anderes Ergebnis als bei der SPD-Rechnung: Die Quote von Plätzen von verlässlichen Betreuungs- und pädagogischen Förderangeboten liegt bei über 50% der Kinder im Grundschulalter – und nicht bei einem Fünftel.

3. Die beiden Abgeordneten verkennen in ihrer Pressemitteilung die Qualität der Förder- und Betreuungsangebote an Schulen. Offene Ganztagsgruppen, gebundene Ganztagsklassen und die Gruppen der Mittagsbetreuung, in denen die Kinder häufig bis 16 Uhr und länger betreut werden, leisten hervorragende und zuverlässige Arbeit. Viele Eltern entscheiden sich deshalb bewusst für diese Angebote.

Ein kurzer Blick allein auf das schulische Angebot

Die gebundenen und offenen Ganztagsangebote sowie die Mittagsbetreuung hat Bayern seit dem Ganztagsgipfel des Freistaats und der Kommunalen Spitzenverbände konsequent weiter ausgebaut – auch zum Schuljahr 2017/2018. Die Entscheidung, ob Kinder die Schule halbtags oder ganztags besuchen, liegt bei den Eltern.

Inzwischen haben die Kommunen rd. 1.900 offene Ganztagsgruppen an Grundschulen beantragt. Auch die Anzahl der Kommunen, die für ihre Grundschulen gebundene Ganztagsklassen beantragt haben, wächst weiter. Insgesamt haben zum neuen Schuljahr Kommunen für 430 Grundschulen einen solchen Antrag gestellt. Die Anzahl der Gruppen der Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung liegt im neuen Schuljahr bei rd. 6.100.

Sämtliche Anträge, die aufgrund des pädagogischen Konzepts, der Raumsituation und der personellen Qualifikation genehmigt werden konnten, wurden genehmigt – von Aschaffenburg bis Passau, von Hof bis Mittenwald.

StMBW, Pressemitteilung v. 18.09.2017

Red. Hinweis: Meldungen im Kontext „Kinderbetreuung“.