Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BayLSG, Urt. v. 19.09.2017 – L 10 AL 67/17 / Weitere Schlagworte: Arbeitslosengeld; Aufhebungsvertrag; unwiderrufliche Freistellung
Leitsätze:
- Für den Bemessungszeitraum kommt es – anders als für den Bemessungsrahmen – auf die Beendigung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und nicht auf die des Arbeitsverhältnisses im beitragsrechlichen Sinne an.
- Zeiten der unwiderruflichen Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung zählen deshalb nicht zum Bemessungszeitraum.
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