Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht / BayLSG, Urt. v. 19.09.2017 – L 10 AL 239/16 / Weitere Schlagworte: Bestehen der Zweiten juristischen Staatsprüfung; Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst; Anspruch auf ALG für die restlichen Tage des Monats / Landesrechtliche Normen: BayBesG; JAPO; SiGjurVD
Leitsatz:
Aus der ungekürzten Zahlung einer Unterhaltsbeihilfe eines Rechtsreferendars in dem Monat, in dem er die mündliche Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ablegt und im Falle des Bestehens am selben Tag aus dem Vorbereitungsdienst ausscheidet, folgt nicht das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die restlichen Tage dieses Monats.
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