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DStGB: Bildungschancen verbessern – Ganztagsschulen perspektivisch flächendeckend ausbauen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) lehnt Überlegungen auf Bundesebene ab, im Jugendhilferecht einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule zu schaffen.

„Den Kommunen fehlen die Grundstücke, Räume, das Fachpersonal, insbesondere aber die finanziellen Ressourcen zur Umsetzung eines solchen Rechtsanspruchs“, betonte der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport des DStGB, Bürgermeister Dr. Arthur Christiansen, Schleswig, anlässlich der heutigen Sitzung des Ausschusses in Apolda.

Vielmehr seien hier die Länder in der Pflicht, die Ganztagsschulen auszubauen.

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Der Wunsch nach einem solchen Rechtsanspruch sei verständlich, betonte Dr. Christiansen, wollen doch immer mehr Mütter und Väter erwerbstätig sein. Durch den Ausbau der Kindertageseinrichtungen ist dies in den ersten Lebensjahren der Kinder zwischenzeitlich in vielen Städten und Gemeinden gewährleistet. Dementsprechend wollen Eltern zunehmend auch in der Schule einen Ganztagsbetrieb oder doch zumindest eine Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder. Unstreitig braucht Deutschland ein Konzept, um flächendeckend Ganztagsschulen für alle Schülerinnen und Schüler anbieten zu können.

Der Ausschuss sieht aber die Länder in der Pflicht, Ganztagsplätze mit verbindlichen zeitlichen Strukturen in Schulen auszubauen.

„Für Schülerinnen und Schüler sollte dies dort geregelt werden, wo es hingehört, nämlich in den Schulbereich“, erklärte Dr. Christiansen.

Ansonsten bestehe die Gefahr eines Parallelsystems zu den bestehenden schulischen Ganztagsangeboten mit der Gefahr eines Flickenteppichs an Betreuungsangeboten ohne einheitlichen pädagogischen Ansatz. Die Verbesserung der Bildungschancen der Kinder erfordere gerade ein pädagogisches Gesamtkonzept, das nicht zwischen Schule und Nachmittagsbetreuung unterscheide.

„Sollte der Bundesgesetzgeber einen Rechtsanspruch im Kinder- und Jugendhilfegesetz mit Zustimmung des Bundesrates normieren, müssen die Länder die finanziellen Mehraufwendungen der Kommunen zur Umsetzung dieses neuen Rechtsanspruchs vollumfänglich tragen“, betonte Dr. Christiansen.

Der Ausschuss weist Bund und Länder darauf hin, dass allein für die Erfüllung der geltenden Rechtsansprüche im Rahmen der Ganztagsbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in den nächsten Jahren noch mindestens 350.000 Plätze geschaffen werden müssen.

„Es ist vollkommen illusorisch, dass die Kommunen auch noch die zusätzlichen rd. 500.000 Plätze für Schulkinder in den Grundschulen schultern können“, so Dr. Christiansen abschließend.

DStGB, Pressemitteilung v. 19.09.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Vgl. zum Thema auch die weiteren Stellungnahmen von DST, DStGB und BayGT. Die SPD-Landtagsfraktion hatte auf Landesebene hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
  • Meldungen im Kontext „Kinderbetreuung“ auf einen Blick: hier.