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Staatskanzlei: Zum dpa-Korrespondentenbericht „Versuch der Schadensbegrenzung nach missglücktem CSU-Wahlkampfmanöver“ von Christoph Trost

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Die Staatskanzlei weist die Unterstellung im dpa-Korrespondentenbericht „Versuch der Schadensbegrenzung nach missglücktem CSU-Wahlkampfmanöver“ von Christoph Trost, bei der Befassung mit den Vergewaltigungsfällen im Bayerischen Kabinett handele es sich um ein „missglücktes CSU-Wahlkampfmanöver“ als falsch zurück. Angesicht der aktuell in der Öffentlichkeit zu Recht diskutierten Vergewaltigungsfälle, z.B. in Rosenheim und Höhenkirchen-Siegertsbrunn, ist es selbstverständlich, dass sich der Bayerische Ministerrat mit dieser Thematik befasst und Konsequenzen zum Schutz der Bevölkerung zieht. Alles andere würde der Verantwortung der Staatsregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern nicht gerecht. Die Täter solcher widerlichen Verbrechen müssen schnell und hart bestraft werden und umgehend in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 20.09.2017