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StMAS: Asylsozialpolitik – StS Hintersberger: „Wir entlasten unsere Kommunen auch 2018 bei den Kosten für Kümmerer in dezentralen Unterkünften“

Der Freistaat Bayern erstattet seinen Kommunen auch im Jahr 2018 die Kosten für sog. Kümmerer in dezentralen Asylunterkünften. Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger erklärte dazu: „Mit einer Pauschale von rd. € 48.000 Euro pro Kümmererstelle entlasten wir unsere Landkreise und kreisfreien Städte auch im Jahr 2018 erheblich. So haben die Bewohner auch weiterhin einen Ansprechpartner, der sie bei Alltagsfragen und bei der Kommunikation mit den Behörden unterstützt. Allein im vergangenen Jahr haben wir für 766 Kümmererstellen rd. € 38 Mio. investiert.“

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Die Erstattung der Kosten für die Kümmerer war zunächst bis 31.12.2017 befristet und wird nun verlängert. Sie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung des Freistaats Bayern für seine Kommunen. Dieser trägt die kompletten Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber.

„Dies ist immer noch einmalig in Deutschland“, so Hintersberger.

Die Kümmerer werden von den Kommunen mit der Betreuung der dezentralen Asylunterkünfte betraut. Pro 75 untergebrachte Personen wird ein Kümmerer eingesetzt. Diese helfen insbesondere bei Alltagsfragen der Bewohner, sie richten Zimmer ein, schaffen Arbeitsgelegenheiten für die Asylbewerber und unterstützen sie auch bei der Kommunikation mit den Behörden.

StMAS, Pressemitteilung v. 21.09.2017