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StMUV: Lebensmittelüberwachung für die Zukunft kommt – Neue Kontrollbehörde steht in den Startlöchern

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Die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nimmt ihre Arbeit auf. Ab 2018 überwacht sie bayernweit rd. 800 komplexe Betriebe. Schon jetzt beziehen die Mitarbeiter ihre neuen Arbeitsplätze in Kulmbach und Oberding (Landkreis Erding). Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München:

„Die Lebensmittelüberwachung für die Zukunft kommt. Das ist ein echter Quantensprung für ein gutes und sicheres Leben in unserem Land. Interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungsgrad sorgen künftig für eine Kontrolle auf Augenhöhe. Durch die Reform werden die Kreisverwaltungsbehörden spürbar entlastet. Die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen steht in den Startlöchern. Am 02.10.2017 beziehen rd. 60 Mitarbeiter Büros in Kulmbach und im Oberdinger Ortsteil Schwaig. Die Umzugskartons sind schon gepackt. Die Mitarbeiter bereiten sich in den kommenden Wochen auf den Start der Kontrollen vor. Es ist wichtig, dass das bereits frühzeitig geschieht. Am 01.01.2018 werden die Kontrollen starten. Das soll nahtlos klappen.“

Die neue Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird ab 01.01.2018 von den Landratsämtern und den elf kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die Überwachung komplexer Betriebe inklusive Vollzug übernehmen. 70 neue Stellen und rd. € 4,1 Mio. sind dafür im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehen. Von diesen 70 Stellen werden ab 01.10.2017 bereits mehr als 60 Stellen besetzt sein. 20 Stellen werden zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden sowie drei weitere Stellen von der Grenzkontrollstelle am Flughafen. Der Hauptsitz mit rd. 40 Mitarbeitern wird in Kulmbach sein und die Betriebe in den fränkischen Regierungsbezirken sowie der Oberpfalz abdecken. Oberding im Landkreis Erding wird übergangsweise zweiter Dienstsitz für die südlichen drei Regierungsbezirke sowie die Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Sobald eine geeignete Immobilie gefunden ist, wird die Große Kreisstadt Erding Sitz der neuen Behörde. Betriebe, die in die Zuständigkeit der neuen Behörde fallen, werden bis Mitte November darüber informiert. Die Änderung der Behördenzuständigkeit ab 2018 hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorschriften, die der Betriebsinhaber einzuhalten hat. Die Kontrollen erfolgen wie bisher grundsätzlich unangemeldet.

In die Zuständigkeit der neuen Kontrollbehörde fallen einerseits überregional tätige Betriebe, die Lebensmittel herstellen und hierfür einer Zulassung bedürfen, beispielsweise große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Andererseits sind überregional tätige Betriebe erfasst, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa Großbäckereien, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln. Und auch alle Geflügelgroßbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen werden der neuen Kontrollbehörde unterstellt. Damit bleiben die Kreisverwaltungsbehörden für die ganz überwiegende Zahl der Betriebe zuständig, darunter lokal und regional tätige Metzgereien oder Hofläden.

StMUV, Pressemitteilung v. 26.09.2017

Redaktionelle Anmerkung

Die neue, dem LGL nachgeordnete „Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“ wurde durch das Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung v. 12.07.2017 geschaffen.

Die Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Gesundheitlicher Verbraucherschutz-Verordnung – GesVSV) v. 01.08.2017 beinhaltet in § 9 insbesondere die Zuständigkeiten der neuen Behörde für die sog. komplexen Betriebe, die näher definiert werden. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Betrieb als wesentlicher Marktteilnehmer für die stetige Versorgung von mindestens 1,5 Mio. Menschen ausgelegt ist, bspw. große Schlacht- oder Fleischzerlegungsbetriebe und Molkereien. Auch für überregional tätige Betriebe, die bestimmte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, etwa große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, große Mälzereien oder Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, wird die zentrale Kontrollbehörde zuständig sein. Das gleiche gilt für alle Geflügelgroßbetriebe mit 40.000 und mehr Plätzen.