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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Verlängerung der Binnengrenzkontrollen – Bayerns Innenminister Herrmann begrüßt Vorschläge der EU-Kommission

27. September 2017 by Klaus Kohnen

Als einen „wichtigen und längst überfälligen Schritt in die richtige Richtung“ hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Vorschläge der EU-Kommission bezeichnet, die Binnengrenzkontrollen zeitlich auf bis zu drei Jahre zu verlängern. Ob das ausreiche, müsse sich aber noch zeigen. „Wir müssen die intensiven Binnengrenzkontrollen in Deutschland solange aufrechterhalten, wie das aus Sicherheitsgründen notwendig ist“, argumentierte Herrmann.  „Der Schutz der EU-Außengrenzen ist immer noch unzureichend. Neben Schleusern und anderen Schwerkriminellen können sich auch Terroristen die Sicherheitslücken zu Nutze machen.“ Herrmann setzt darauf, dass die EU jetzt schleunigst den EU-Außengrenzschutz „auf Vordermann“ bringt und auch die Europäische Grenz- und Küstenwache FRONTEX weiter stärkt.

„Wir werden die weitere Entwicklung vor allem an unseren Grenzen sehr genau beobachten“, kündigte der Minister an.

Wie Herrmann erklärte, haben sich die verstärkten Grenzkontrollen an den Autobahnen A8, A3 und A93 außerordentlich bewährt und sind aktuell absolut notwendig. Dort kontrolliere derzeit die Bundespolizei mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei rund um die Uhr. Nach Herrmanns Worten wurden an den drei Grenzkontrollstellen alleine von Januar bis einschließlich Juli 2017 2.114 Personen aufgegriffen, die unerlaubt einreisen wollten. Zudem wurden 165 Schleuser festgenommen. Zusätzlich habe die Polizei 1.234 Straftaten von Passfälschungen bis hin zu Diebstählen und Rauschgiftdelikte aufgedeckt. Dazu kommen 6.207 Personen, nach denen aus den verschiedensten Gründen polizeilich gefahndet wurde. 1.159 von ihnen wurden festgenommen.

Flankierend zu den Grenzkontrollen setzt der bayerische Innenminister weiterhin auf die Schleierfahndung. Auch hier arbeite Bayerische Polizei und Bundespolizei Hand in Hand. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen decken den grenznahen Raum sowie bedeutende Verkehrswege und Verkehrsknotenpunkte in ganz Bayern ab. Bayernweit mehr als 10.000 Aufgriffe im ersten Halbjahr 2017 allein durch Schleierfahnder der Bayerischen Polizei belegen laut Herrmann eindrucksvoll die Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser Kontrollen. Die Schleierfahndung müsse aber deutschlandweit weiter ausgebaut werden. Dass es die Schleierfahndung in Berlin und Bremen immer noch nicht gebe, sei eine eklatante Sicherheitslücke.

Weiteren Handlungsbedarf sieht Herrmann auch beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in der Europäischen Union. Besonders ärgerlich sei, dass immer noch nicht alle Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, alle Informationssysteme in der Praxis umzusetzen. Nach den Regeln des Prüm-Beschlusses von 2009 müssten beispielsweise seit Mitte 2011 alle EU-Mitgliedstaaten DNA- und Fingerabdruckdateien europaweit allen Sicherheitsbehörden zum Datenabgleich zur Verfügung stellen. Nach Herrmanns Worten haben aber bis heute Griechenland, Irland, Italien, Kroatien und Portugal dafür nicht die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

„Derartige Informationslücken sind nicht hinnehmbar“, so der Minister.

StMI, Pressemitteilung v. 27.09.2017

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Kategorie: Demografie/ Integration, Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Grenzkontrollen, Grenzschutz, Schleierfahndung, VO (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex)

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