Gesetzgebung

GVBl (17/2017): Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte (ERVV ArbG) verkündet

Die Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte v. 15.09.2017 wurde am 29.09.2017 verkündet (GVBl. S. 494). Sie tritt am 01.10.2017 in Kraft. Hiernach können bei allen Arbeitsgerichten im Freistaat in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Zuvor war dies nur bei den LAG München und Nürnberg und den ArbG Nürnberg und Regensburg möglich (vgl. hier).

In der Sozialgerichtsbarkeit können bereits seit dem 01.01.2016 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Zuvor (seit dem 01.06.2014) hatten das LSG und das SG München den elektronischen Rechtsverkehr in allen Verfahren eingeführt und erprobt.

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dies durchgängig seit dem 01.04.2017 möglich (Pilotprojekte beim BayVGH und dem VG München seit dem 01.05.2016).

Ordentliche Gerichtsbarkeit: Die Änderung der ERVV Ju v. 11.01.2017 ist am 01.02.2017 in Kraft getreten und sieht insbesondere die flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG vor.

In der bayerischen Finanzgerichtsbarkeit wird der ERV seit dem 01.07.2016 bei den FG München und Nürnberg erprobt.

(koh)