Gesetzgebung

StMAS: Elektronischer Rechtsverkehr an bayerischen Arbeitsgerichten

Heute startet der elektronische Rechtsverkehr an allen ArbG und LAG in Bayern. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein zur weiteren Digitalisierung der Justiz gelegt. Wir vereinfachen nicht nur die Verfahren, sondern beschleunigen sie auch deutlich. Der elektronische Rechtsverkehr nutzt damit vor allem den rechtsuchenden Bürgern und Unternehmen“, zeigte sich Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller erfreut.

Nach dem eJustice-Gesetz muss der elektronische Zugang zu allen Gerichten ab dem 01.01.2018 möglich sein.

„Bereits vor dieser Verpflichtung ermöglichen wir die Kommunikation per Mausklick in allen Verfahren und Instanzen der bayerischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit“, so die Ministerin.

Mit der Digitalisierung der Justiz gehen wir einen weiteren Schritt zum Bürokratieabbau im Rahmen des Investitionsprogramms für die digitale Zukunft Bayerns ‚BAYERN DIGITAL II‘. Wollen Bürger, Prozessbevollmächtigte und Behörden mit den Gerichten elektronische Dokumente rechtlich wirksam austauschen, müssen sie eine Software des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) nutzen. Die Software kann kostenlos unter http://www.egvp.de heruntergeladen werden. Die Kommunikation auf Papier ist mit den Arbeitsgerichten jedoch weiterhin möglich. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter http://www.lag.bayern.de.

StMAS, Pressemitteilung v. 01.10.2017

Redaktionelle Anmerkung

In der Sozialgerichtsbarkeit können bereits seit dem 01.01.2016 in allen Verfahrensarten elektronische Dokumente eingereicht werden. Zuvor (seit dem 01.06.2014) hatten das LSG und das SG München den elektronischen Rechtsverkehr in allen Verfahren eingeführt und erprobt.

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dies durchgängig seit dem 01.04.2017 möglich (Pilotprojekte beim BayVGH und dem VG München seit dem 01.05.2016).

Ordentliche Gerichtsbarkeit: Die Änderung der ERVV Ju v. 11.01.2017 ist am 01.02.2017 in Kraft getreten und sieht insbesondere die flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) in Verfahren nach der ZPO und dem FamFG vor.

In der bayerischen Finanzgerichtsbarkeit wird der ERV seit dem 01.07.2016 bei den FG München und Nürnberg erprobt.