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Bundesregierung: Bilanz zum Bürokratieabbau

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Die von der Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführte Bürokratiebremse hat nach einer heute veröffentlichten Sonderbilanz zu einer erheblichen Entlastung der Wirtschaft beigetragen. Nach dem Prinzip „One in, one out“ müssen die Bundesministerien seit Januar 2015 neu eingeführte Belastungen an anderer Stelle durch entlastende Regelungen kompensieren.

Die Bundesregierung hat seit Einführung der Bürokratiebremse insgesamt 151 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Dabei haben 85 Vorhaben mit insgesamt € 1.896 Mio. zu einem Anstieg („in“) des laufenden Erfüllungsaufwands geführt. Dem stehen 66 Vorhaben gegenüber, die mit insgesamt € 2.408 Mio. zu dessen Rückgang („out“) beigetragen haben. Das Ergebnis der Bürokratiebremse ist damit sehr positiv: Seit deren Einführung hat sich der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rd. 1,5 Milliarden Euro p.a. verringert.

Im Juni 2014 und im Juni 2016 hatte das Bundeskabinett zwei Arbeitsprogramme zur besseren Rechtsetzung mit insgesamt mehr als 80 konkreten Maßnahmen und Vorhaben beschlossen. Ziel war dabei, den sog. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu reduzieren und die Rechtsetzungsprozesse zu verbessern. Eine heute veröffentlichte Übersicht zeigt, dass nahezu alle diese Vorhaben bereits umgesetzt wurden oder auf dem Wege konsequenter Umsetzung sind.

Staatsminister Prof. Dr. Helge Braun, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:

„Die erreichten Einsparungen sind beeindruckend. Mit der Bürokratiebremse haben wir eine erhebliche Entlastung der Wirtschaft erreicht. Daneben hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl erfolgreicher Vereinfachungsprojekte zu einem modernen Staat und zum Abbau bürokratischer Belastungen beigetragen.“

Beide Dokumente finden Sie im Internet unter:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau

Bundesregierung, Pressemitteilung v. 05.10.2017