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VG Augsburg: Keine Prüfung der für den Fall einer Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus zu erwartenden Lebensumstände im Dublin-Verfahren

Sachgebiet: Ausländer- und Asylrecht / VG Augsburg, Beschluss v. 06.10.2017 – Au 3 S 17.50239 / Weitere Schlagworte: Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel; (keine) Prüfung der für den Fall einer Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus zu erwartenden Lebensumstände im Dublin-Verfahren (entegegen VGH Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss an den EuGH v. 15.03.2017 – A 11 S 2151/16)

Leitsatz:

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In sog. Dublin-Verfahren hat keine Prüfung der für den Fall einer Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus zu erwartenden Lebensumstände zu erfolgen (entgegen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.03.2017 – A 11 S 2151/16 – juris Rn. 25).