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Bayerischer Bezirketag: Spitzengespräch zum Kommunalen Finanzausgleich 2018 – Keine direkte Entlastung der Bezirke bei den Kosten für das Bundesteilhabegesetz

Heute haben Finanzminister Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann mit den Kommunalen Spitzenverbänden über den Finanzausgleich 2018 verhandelt. Für die Bezirke konnte dabei nach vier Jahren unveränderter Zuweisungen eine Erhöhung der staatlichen Zuweisungen um knapp € 43 Mio. von € 649 Mio. auf € 691,5 Mio. erreicht werden. Das entspricht einer Steigerung von 6,6%. Dieses erfreuliche Ergebnis trägt zu einer gewissen Entlastung der Umlagezahler im kommenden Jahr bei.

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Ein anderer wichtiger Punkt entspricht jedoch nicht den Erwartungen der dritten kommunalen Ebene in Bayern. Der Bund gewährt in Zusammenhang mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ab 2018 den Kommunen eine finanzielle Entlastung von jährlich € 5 Mrd. Leider wurde bereits durch den Gesetzgeber entschieden, dass € 4 Mrd. davon unmittelbar bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen ankommen. Die fünfte Milliarde fließt an die Länder, um insoweit eine andere Verteilung zu ermöglichen. Im Spitzengespräch wurde heute dazu entschieden, die zusätzlichen jährlich € 155 Mio. ebenso an die Städte, Gemeinden und Landkreise zu verteilen.

Für den Präsidenten des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, ist dieses Ergebnis nicht zufriedenstellend:

„Die Entscheidung des Finanzministers im Einvernehmen mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden, die Bezirke von der Entlastung durch den Bund auszuschließen, die ab 2018 in Zusammenhang mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes erfolgt, ist bedauerlich. Die Bezirke sind in Bayern alleinzuständig für die Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe an Menschen mit Behinderung. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die hierfür bereitgestellten Mittel auch bei den Bezirken ankommen und zur Finanzierung dieser Kosten beitragen. Ich sähe dies als Zeichen für eine gleichgewichtige Bedeutung der sozialen Aufgaben der Bezirke gegenüber den anderen kommunalen Ebenen. Daher kann ich ein Ergebnis im Spitzengespräch, das die Bezirke von der Teilhabe an der finanziellen Entlastung des Bundes ausdrücklich ausschließt, nicht gutheißen. Dies bedeutet für die kommenden Haushalte, dass die Belastung der Umlagezahler weiterhin hoch bleiben wird.“

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 09.10.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen im Kontext „Kommunaler Finanzausgleich 2018“: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.
  • Kommunalrelevante Meldungen: vgl. hier.