Sachgebiet: Bau, Boden, Planung / BayVGH, Beschl. v. 11.10.2017 – 15 CS 17.1055 / Weitere Schlagworte: Hotel; bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz; Nutzungsuntersagung / Landesrechtliche Normen: BayBO
Leitsatz:
AnzeigeDer (Landes-)Gesetzgeber hat durch die Schaffung und nachträgliche Anpassung von Regelungen im Bauordnungsrecht, die die Rauch- und Brandfreiheit eines als Rettungsweg fungierenden Treppenraums gewährleisten sollen (Art. 33 Abs. 4-6 BayBO), den spezifischen Gefahrbegriff des Art. 54 Abs. 4 BayBO hinsichtlich der Sicherung der gefahrfreien Benutzbarkeit eines Rettungswegs konkretisiert.
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