Aktuelles

BMI: Weiterer Abbau der Altfälle und Rückgang der Asylsuchenden im September 2017

Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte weiter reduziert werden und liegt nun unter 100.000. Das Bundesamt hat die Zahl der anhängigen Verfahren von 114.202 Ende August 2017 auf 99.334 Ende September 2017 reduziert.

Im Monat September 2017 wurden 14.688 Asylsuchende in Deutschland registriert. Diese kamen vor allem aus Syrien, dem Irak und der Türkei. Im August 2017 hatte die Zahl der Asylsuchenden 16.312 betragen.

Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) lag im Monat September 2017 bei 16.520. Im Vormonat waren es 18.651 Asylanträge.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im September 2017 ein Zugang von 14.688 Asylsuchenden nach Deutschland registriert.

Hauptstaatsangehörigkeiten im Vergleich zu den vorangegangenen Monaten:
 Top-10-StaatsangehörigkeitenJuli 2017Aug 2017Sept 2017
Asylsuchende insgesamt15.06916.31214.688
1.Syrien3.9723.8933.110
2.Irak1.6792.0941.864
3.Türkei6209621.016
4.Afghanistan9091.062902
5.Iran549564727
6.Nigeria590653625
7.ungeklärt659636582
8.Eritrea568545524
9.Somalia537562483
10.Russische Föderation400455410

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im September 2017

Im September 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 35.127 Personen (Vorjahresmonat: 69.874, Vormonat: 37.214) entschieden.

Anzeige

6.356 Personen (18,1%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 298 Personen (0,9%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 6.058 Personen (17,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

4.474 Personen (12,7%) ist nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 3.126 Personen (8,9%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 12.824 Personen (36,5%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 8.347 Personen (23,8%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende September 2017 bei 99.334 (zum 31.08.2017: 114.202; zum 30. September 2016: 579.314).

Im September 2017 haben beim Bundesamt 16.520 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 59.880 Personen (-78,4%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat sank die Anzahl der Asylanträge um 2.131 Personen (-11,4%).

Hauptstaatsangehörigkeiten im September 2017:
  Juli 2017Aug 2017Sept 2017
1.Syrien3.9444.2043.256
2.Irak1.7262.1712.015
3.Afghanistan1.2401.4591.085
4.Türkei5988771.025
5.Iran599707755
6.Nigeria733714673
7.Eritrea742442616
8.Russische Föderation546635546
9.Somalia634729532
10.ungeklärt477430455

II. Januar bis September 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde im Zeitraum Januar bis September 2017 ein Zugang von 139.635 Asylsuchenden nach Deutschland registriert.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis September 2017:
 Top-10-StaatsangehörigkeitenJan – Sept 2017
Asylsuchende insgesamt139.635
1.Syrien35.383
2.Irak15.425
3.Türkei9.503
4.Afghanistan7.365
5.Iran5.864
6.Nigeria5.447
7.ungeklärt5.177
8.Eritrea4.889
9.Somalia4.655
10.Russische Föderation3.645

Hinweis: Die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis September 2017

In der Zeit von Januar bis September 2017 haben insgesamt 168.306 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (657.855 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -74,4%.

Hauptstaatsangehörigkeiten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum:
 Jan – Sept 2017Jan – Sept 2016
1.Syrien37.787250.554
2.Irak17.12388.910
3.Afghanistan14.555115.708
4.Eritrea8.37413.468
5.Iran7.07023.086
6.Nigeria6.00810.266
7.Somalia5.7757.621
8.Türkei5.7523.793
9.Russische Föderation4.98510.225
10.Albanien4.96214.402

In den Monaten Januar bis September 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 514.732 Personen entschieden, 52.418 mehr (+ 11,3%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Anzeige

106.690 Personen (20,7%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 3.324 Personen (0,6%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 103.366 Personen (20,1%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

86.121 Personen (16,7%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 33.321 Personen (6,5%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 198.838 Personen (38,6%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 89.762 Personen (17,5%).

BMI, Pressemitteilung v. 11.10.2017