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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Innenausschuss bewertet Änderungen des Bayerischen Rettungsdienstes

11. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Das bayerische Innenministerium hat eine positive Bilanz der vor gut einem Jahr eingeleiteten Reform des Rettungsdienstes im Freistaat gezogen. Mit der gesetzlichen Neuordnung wurden die Kompetenzen der Rettungssanitäter bei Notfalleinsätzen erweitert, zudem wurde die Organisationsstruktur auf neue Beine gestellt. „Wir haben ein Stück mehr Ordnung und Qualität in das System gebracht und damit die Patientenversorgung deutlich verbessert“, erklärte der zuständige Ministerialrat Christian Ebersberger im Innenausschuss. Bis auf die SPD schlossen sich alle Fraktionen dieser Bewertung weitgehend an.

Nach den Worten Ebersbergers hat die Umstellung auf einen ärztlichen Rettungsdienstbeauftragten in jedem Regierungsbezirk und 26 regionale, über ganz Bayern verteilte „Ärztliche Leiter Rettungsdienst“ zu einer Professionalisierung und Qualitätssteigerung geführt. Entscheidend sei zum einen gewesen, dass die Bezirksbeauftragten selbst als Notärzte aktiv seien und damit aus ihrer Praxiserfahrung Rückschlüsse für weitere Verbesserungen ziehen könnten. Zum anderen arbeiteten die regionalen ärztlichen Leiter nicht mehr nebenamtlich, sondern seien – ergänzend zu ihrer Tätigkeit als stationärer oder ambulanter Arzt –  bei lukrativer Bezahlung mit einer halben Stelle fest angestellt, berichtete Ebersberger. Dies erhöhe die Einsatzmotivation.

Weitreichendste, aber auch umstrittenste Neuerung war laut Ebersberger die Zuweisung zusätzlicher Kompetenzen auf die Rettungssanitäter. Diese dürfen im Einsatz nun auch in bestimmten Fallsituationen heilkundliche Maßnahmen ohne Anwesenheit eines Notarztes durchführen. Dazu gehöre bei einfacheren Verletzungen die intravenöse Gabe von Schmerz- oder Betäubungsmitteln, um die Transportfähigkeit der Patienten herzustellen.

„Wir haben damit eine Entlastung der Notärzte in den Fällen erreicht, wo sie nicht wirklich gebraucht werden“, sagte Ebersberger.

Den SPD-Abgeordneten Harry Scheuenstuhl überzeugten diese Ausführungen nicht. Er forderte noch mehr Klarheit darüber, welche Maßnahmen Rettungssanitäter im Einsatz vornehmen dürfen. Sollten diese „eine Art Notarzt light“ werden, müsse die Ausbildung entsprechend darauf ausgerichtet werden. Außerdem sei die Personaldecke im Rettungsdienst weiter „auf Kante genäht“.

„Die Leute arbeiten bis zum Anschlag“, klagte Scheuenstuhl.

Aus Vor-Ort-Besuchen wisse er, dass die Frustration darüber „riesig groß“ sei. Ebersberger erklärte zur Personalsituation, dass bis spätestens 2023 genügend Notfallsanitäter ausgebildet seien, um den Bedarf abzudecken. Bis dahin sei übergangsweise noch der Einsatz von Rettungsassistenten erlaubt.

Lobend äußerte sich Jürgen Mistol (Bündnis 90/DIE GRÜNEN). Die Umstrukturierungen seien im Vorfeld umstritten gewesen, sie durchzusetzen, habe sich rückblickend aber gelohnt, sagte er. Besonders positiv bewertete Mistol, dass den Rettungssanitätern mehr Kompetenzen zugetraut worden seien und dies nun auch rechtlich auf gesichertem Boden stehe. Dem pflichtete Joachim Hanisch (FREIE WÄHLER) bei.

„Die Skepsis an der Basis war vorab groß, doch nun zeigt sich, dass es funktioniert“, urteilte er.

Allerdings bestätigte Hanisch die hohe Arbeitsbelastung der Einsatzkräfte und forderte eine Überprüfung des Personalbedarfs. Peter Tomaschko (CSU) sprach von einem „Meilenstein“ für das Rettungswesen, der von den dort Beschäftigten akzeptiert werde. Die Qualität in der Patientenversorgung sei nachweislich gestiegen. Wegen der zusätzlichen Kompetenzen für die Rettungssanitäter warb Tomaschko für deren bessere Bezahlung.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 11.10.2017 (von Jürgen Umlauft)

Redaktionelle Hinweise

  • Zum Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) und der AVBayRDG vgl. hier (Gesetzentwurf) und hier (Beschlussempfehlung mit Bericht).
  • Zu allen Meldungen im Kontext dieses Gesetzgebungsverfahrens vgl. hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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