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StMBW: Grüne-Abgeordnete Osgyan irrt – Es gibt kein Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei Hochschulfragen – Art. 91 b GG sieht Kooperation vor

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Das Bayerische Wissenschaftsministerium stellt klar: Die Grünen-Abgeordnete Verena Osgyan irrt sich mit ihrer Aussage in ihrer heutigen Pressemitteilung. Es gibt kein Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Hochschulfinanzierung. Deshalb muss dieses auch nicht abgeschafft werden.

2015 wurde Art. 91b Abs. 1 GG neu formuliert und heißt heute: „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.“

Fakt ist: Auf Grundlage der nach Artikel 91b Abs. 1 GG formulierten Gemeinschaftsaufgabe haben Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz bereits in der Vergangenheit gemeinsam politische Verantwortung für Wissenschaft und Hochschulen wahrgenommen und Projekte wie die bisherige Exzellenzinitiative – künftig Exzellenzstrategie, den Qualitätspakt Lehre oder auch den Hochschulpakt 2020 vereinbart und umgesetzt. Viele Forschungsbauten an bayerischen Universitäten werden gemeinsam finanziert. In diesem Sinne hat heute Bayerns Wissenschaftsminister Spaenle ein stärkeres Engagement des Bundes in bestimmten Bereichen von Hochschulen, Universitätsklinika und Digitalisierung gefordert.

Frau Osgyan hatte in ihrer Pressemitteilung den Titel gewählt: „Volle Unterstützung der CSU bei Abschaffung des Kooperationsverbots“ und damit deutlich gemacht, dass ihr die Rechtslage unbekannt ist.

StMBW, Pressemitteilung v. 11.10.2017