Gesetzgebung

Rat der EU: 20 Mitgliedstaaten bestätigen die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft

Die Mitgliedstaaten, die sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen, haben am 12.10.2017 die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft angenommen. Aufgabe der Europäischen Staatsanwaltschaft wird es sein, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu ermitteln und zu verfolgen sowie die Täter vor Gericht zu bringen. Damit werden die europäischen und die nationalen Strafverfolgungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Betrug zulasten der EU gebündelt.

Urmas Reinsalu, estnischer Justizminister:

„Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft ist ein wichtiger Schritt im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Europa, der dazu beitragen wird, das Geld unserer Steuerzahler zu schützen. Selbst bei grenzüberschreitender Kriminalität können wir jetzt gewährleisten, dass die Urheber vor Gericht gebracht werden und dass das Geld der Steuerzahler wiederbeschafft wird.“

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben. Der Zeitpunkt, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernehmen wird, wird von der Kommission auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts nach Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der betreffenden Verordnung liegen.

Bislang haben sich 20 Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit angeschlossen: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Zypern.

Rat der EU, Pressemitteilung v. 12.10.2017

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