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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BKG: Sektorenübergreifende Patientenbehandlung – Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen in Bayern gründen Arbeitsgemeinschaft zur Qualitätssicherung

17. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte und Krankenkassen gehen in Bayern bei der Qualitätssicherung in der Patientenbehandlung neue Wege. Erstmals wird die Qualität von Behandlungen in einem einheitlichen gemeinsamen Verfahren dokumentiert und ausgewertet. Dazu gründeten die vier Vertragspartner am 09.10.2017 nun eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.

In jedem der Versorgungsbereiche, ob stationäre Behandlung in der Klinik oder ambulant in der Arztpraxis, bestehen seit Jahren unterschiedliche Verfahren der Qualitätssicherung. Mit dem neu geschaffenen „sektorenübergreifenden“ System sollen für bestimmte Behandlungen, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden, einheitliche Regeln für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gelten. Dies beginnt bei der Dokumentation der Behandlungsdaten und geht über eine gemeinsame Auswertung bis hin zur Beurteilung von Auffälligkeiten. Eine mit Experten besetzte Fachkommission empfiehlt dann im Einzelfall einem gemeinsamen Lenkungsgremium Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Patientenvertreter nehmen an den Beratungen ebenfalls teil.

Das sektorenübergreifende System wird schrittweise eingeführt. Den Anfang macht man mit der „Percutanen Coronaren Intervention“ (PCI), einer Untersuchung, bei der verengte oder verschlossene Herzkranzgefäße mittels eines Katheters erweitert werden.

Künftig sollen auch zahnärztliche Behandlungen in das gemeinsame System integriert werden. Die Vorgaben liefert bundesweit der Gemeinsame Bundesausschuss, der für Kliniken, Ärzte und Krankenkassen dazu verbindliche Richtlinien beschließt.

Der Gründung der bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft in Bayern gingen intensive Verhandlungen voraus. Zahlreiche organisatorische, personelle und technische Details mussten geklärt werden. Bei der Gründungsversammlung einigte man sich auch auf einen neutralen Vorsitzenden, der dem Lenkungsgremium der LAG vorstehen wird.

Mit Dr. Gerhard Knorr, dem ehemaligen Abteilungsleiter der Krankenhausabteilung beim Bayerischen Gesundheitsministerium und aktuellem Vorsitzenden des Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen in Bayern, gewann man für diese Position einen erfahrenen Kenner des bayerischen Gesundheitswesens.

Bayern ist eines der ersten Bundesländer, dem es gelungen ist, die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses termingerecht umzusetzen und damit die Handlungsfähigkeit der gemeinsamen Selbstverwaltung zu beweisen.

Bis Ende 2018 will man nun erste Erfahrungen sammeln und dann die geschaffenen Strukturen einer Prüfung unterziehen, um diese ggf. weiterzuentwickeln, so die Präambel des Gründungsvertrages.

BKG (Bayerische Krankenhausgesellschaft), gemeinsame Pressemitteilung mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE), der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) v. 17.10.2017

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