Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt den Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 des Freistaates Bayern

Dr. Markus Söder: „Nachtragshaushalt 2018 setzt zukunftsweisende solide Finanzpolitik für den Freistaat und seine Kommunen fort“ / Kraftvoller Beitrag für Generationengerechtigkeit: € 1,5 Mrd. für Schuldenabbau / Rekord beim kommunalen Finanzausgleich: € 9,5 Mrd. für Bayerns Kommunen in 2018

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Markus Söder den Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts 2018 beschlossen. „Der Premiumhaushalt 2017/2018 hat bundesweit finanzpolitische Maßstäbe gesetzt. Solide Finanzpolitik ist Bayerns Markenkern und Erfolgsgarant. Mit dem Nachtragshaushalt 2018 setzen wir die zukunftsweisende Finanzpolitik für den Freistaat und seine Kommunen fort“, hob Söder hervor. Der Rekordhaushalt ist ein Spiegelbild der Leistungsfähigkeit Bayerns. Wichtige politische Schwerpunkte sind Bildung, Digitalisierung, Sicherheit, Familie und Kinder sowie Wohnen.

Im Nachtragshaushalt 2018 steigen die bereinigten Gesamtausgaben gegenüber dem Stammhaushalt 2018 um € 524 Mio. auf € 59,9 Mrd. an. Diese Mehrausgaben werden vollständig durch Mehreinnahmen gedeckt. Das Ausgabenwachstum wird – ohne die Mehrausgaben in den Länderfinanzausgleich – auf 3% begrenzt. Der Abbau der Staatsverschuldung wird konsequent fortgesetzt. Die Nettotilgung im Stabilisierungsfonds BayernLB wird um € 1 Mrd. auf insgesamt € 1,5 Mrd. in 2018 erhöht.

„Wir tilgen im nächsten Jahr € 1,5 Mrd. Schulden – ein wuchtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit“, stellte Söder klar.

Die Investitionsausgaben steigen im Nachtragshaushalt um rd. € 400 Mio. auf rd. € 7,2 Mrd. an. Die Investitionsquote erhöht sich auf 12,1% (11,8% im Vorjahr). Der Freistaat Bayern ist damit im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern weiterhin an der Spitze. Die Personalausgabenquote stabilisiert sich auf dem Vorjahresniveau bei 38,4%. Für den Länderfinanzausgleich sind unverändert € 6,3 Mrd. vorgesehen.

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Die Schwerpunkte des bisherigen Doppelhaushalts 2017/2018 werden fortgesetzt. Darüber hinaus werden mit dem Nachtragshaushalt 2018 auch wichtige politische Maßnahmen mit den notwendigen Haushaltsmitteln ausgestattet wie das Bildungspaket „Für Bildung begeistern! Fördern, Fordern, Forschen“ oder der Masterplan BAYERN DIGITAL II. Rund ein Drittel des Haushaltsvolumens fließt in die Bildung. Im Jahr 2018 steigen die Bildungsausgaben insgesamt um rd. € 700 Mio. auf nunmehr rd. € 19,6 Mrd.. Die innere Sicherheit und der Rechtsschutz in Bayern werden weiter gestärkt. Die Ausgaben hierfür steigen im Jahr 2018 insgesamt um rd. € 200 Mio. auf nun rd. € 5,2 Mrd. Die Sachmittel der Polizei wurden schon im Doppelhaushalt 2017/2018 dauerhaft um über 30% erhöht und werden im Nachtragshaushalt nochmals um rd. € 30 Mio. auf insgesamt rd. € 428 Mio. weiter gesteigert. Der höchste Personalstand aller Zeiten bei der Polizei wird weiter ausgebaut. Bis 2020 werden 2.000 zusätzliche Stellen bei der Polizei geschaffen, davon 1.000 im Doppelhaushalt 2017/2018. Für Sicherheitsdienstleistungen bei Asylunterkünften werden die Ausgaben im Nachtragshaushalt 2018 um € 102 Mio. auf insgesamt € 188 Mio. erhöht.

Für familienbezogene Leistungen stehen insgesamt rd. € 4,5 Mrd. im Doppelhaushalt 2017/2018 zur Verfügung, u.a. für das Betreuungsgeld insgesamt € 450 Mio. Der Wohnungspakt Bayern wird weiter ausgebaut. Der Bewilligungsrahmen für die Wohnraumförderung steigt im Nachtragshaushalt 2018 um insgesamt rd. € 63 Millionen auf rd. € 498 Mio. Der Bewilligungsrahmen für das Jahr 2018 für den Wohnungsbau insgesamt beträgt unter Einbezug des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms, der Wohnraumförderung und der Studentenwohnraumförderung rd. € 680 Mio. Der Bewilligungsrahmen 2018 für die Städtebauförderung wird deutlich erhöht und erreicht mit rd. € 310 Mio. ein neues Rekordvolumen. Insbesondere das Bayerische Städtebauförderungsprogramm wird massiv um insgesamt € 45 Mio. aufgestockt. Das ist mehr als eine Verdoppelung. Damit wird insbesondere die Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen in Nordostbayern unterstützt. Beim Themenkomplex Asyl gehen die Ausgaben für die Unterbringung Jahr für Jahr kontinuierlich zurück. Gleichzeitig steigert der Freistaat Bayern die Leistungen für die Integration.

Bestandteil des Nachtragshaushaltes 2018 ist auch der kommunale Finanzausgleich für das Jahr 2018.

„Unsere Kommunen erhalten € 9,5 Mrd. Das ist die höchste Summe in der Geschichte des kommunalen Finanzausgleichs“, betonte Söder.

Im Vergleich zu 2017 wächst der kommunale Finanzausgleich um € 598,8 Mio. bzw. 6,7%.

„Wir geben im nächsten Jahr deutlich mehr Mittel in den kommunalen Finanzausgleich. Dies zeigt eindrucksvoll, dass der Freistaat als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen steht“, so Söder weiter.

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Die besonderen Schwerpunkte liegen 2018 bei der Krankenhausfinanzierung, der Erhöhung der Mittel für den Bereich Verkehr und einer Stärkung der Schlüsselzuweisungen. Die Mittel für die Krankenhausfinanzierung werden um € 140 Mio. oder rd. 28% auf rd. € 643 Mio. erhöht. Die Krankenhäuser haben eine tragende Rolle gerade bei Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum. Sie sorgen damit für gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Bayern. Die Mittel für die Investitionspauschalen an die Kommunen werden um € 40 Mio. auf € 446 Mio. erhöht. Diese Mittel können die Kommunen frei und eigenverantwortlich für Investitionen einsetzen. Die Betriebskostenzuschüsse für den ÖPNV steigen um € 23 Mio. auf € 74 Mio., das ist ein Plus von fast 45%. Die Mittel für den Straßenbau und -unterhalt werden um € 23 Mio. auf € 337 Mio. angehoben. Die Schlüsselzuweisungen verzeichnen einen deutlichen Aufwuchs um € 305 Mio. auf rd. € 3,7 Mrd. Die Zuweisungen an die Bezirke steigen um € 42,9 Mio. auf rd. € 691 Mio. Die Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen werden auf dem hohen Niveau von € 150 Mio. fortgeführt.

Mit dem Masterplan BAYERN DIGITAL II hat die Staatsregierung Maßnahmen für ein Investitionsprogramm zur Gestaltung der digitalen Zukunft Bayerns beschlossen. Mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von rd. € 3 Mrd. soll kraftvoll in digitale Infrastruktur, digitale Bildung und IT-Sicherheit investiert werden. Der Masterplan startet 2018 mit insgesamt rd. € 219 Mio. zusätzlichen Ausgabemitteln sowie rund € 847 Mio. zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen. Ferner sind 461 neue Stellen vorgesehen. Zu den Maßnahmen gehören zum Beispiel Förderprogramme für die Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen, das Förderprogramm „Digitalbonus“ und der Ausbau des E-Government in der Justiz.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 17.10.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen im Kontext „Nachtragshaushalt 2018“: vgl. hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.