Gesetzgebung

StMAS: Bayerisches Teilhabegesetz (BayTHG) – Sozialministerin Müller: „Bayern setzt sich für Verbesserung von Menschen mit Behinderung ein“

„Bayern setzt sich umfassend für die Verbesserung von Menschen mit Behinderung ein. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte. Sie wurde aus Bayern angestoßen. Mit dem Bundesheilhabegesetz ermöglichen wir Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben. Unterstützungsangebote werden zukünftig nicht mehr über die Sozialhilfe gewährt. Stattdessen wurde für Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Recht auf Leistungen geschaffen“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Bayerischen Landtag und weiter:

„Das Bundesteilhabegesetz ist ein weiterer Meilenstein bei den Verbesserungen, die wir jüngst für Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht haben. Zudem wollen wir Bayern bis zum Jahr 2023 barrierefrei machen, wir führen ein Sehbehindertengeld ein und wir investieren kräftig, damit auch Menschen mit Behinderung die Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.“

„Menschen mit Behinderung erhalten in Bayern künftig ihre Leistungen aus einer Hand. Die Bezirke werden als kompetente Ansprechpartner für alle Belange bereit stehen. Damit gehört die Diskussion um Zuständigkeiten der Vergangenheit an. Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderung und seine Bedürfnisse“, so Müller weiter.

Die Bezirke werden damit gleichzeitig für die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege und die Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, zuständig sein.

Bayern nutzt seinen landesgesetzlichen Spielraum aber auch, um Menschen mit Behinderung bessere Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben. So soll das sog. ‚Budget für Arbeit‘ in Bayern um 20% besser ausgestattet werden als vom Bund vorgesehen. Dieses Budget entlastet Arbeitgeber, die einen Menschen mit Behinderung anstellen. Sie erhalten einen finanziellen Ausgleich z.B. für einen höheren Betreuungsaufwand am Arbeitsplatz.

„Wir heben den möglichen Förderbetrag beim Budget für Arbeit deutlich an. Damit schaffen wir eine für Arbeitgeber attraktive Finanzierung“, so die Ministerin weiter.

Bayern hat mit seiner Initiative für das Bundesteilhabegesetz eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte angestoßen. In den Verhandlungen hat sich der Freistaat für die Verbesserung der Belange von Menschen mit Behinderung eingesetzt, ohne jedoch gleichzeitig die Kommunalfinanzen aus den Augen zu verlieren. Das Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wurde im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses transparent erarbeitet. So wurden die gefundenen Lösungen und Kompromisse im Rahmen der Verbändeanhörung nicht in Frage gestellt und überwiegend begrüßt.

StMAS, Pressemitteilung v. 17.10.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.