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DStGB: Flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen weiter forcieren

18. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Ein bloßer Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder löst keine Probleme. Mehr Finanzmittel von Bund und Länder und ein einheitlicher pädagogischer Ansatz sind nötig, um eine um eine Flickschusterei im Bildungsbereich zu verhindern.

„Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie zum Ganztagsschulausbau zeigt, dass Deutschland hier an Tempo zulegen muss. Auch wenn wir auf diesem Sektor vorankommen, ist es keine Option, in dieser Geschwindigkeit weiterzumachen. Nach den Ergebnissen der Studie würde es rd. 40 Jahr dauern, bis wir ein flächendeckendes Angebot zur Verfügung hätten. So lange können wir nicht warten, denn gerade mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verbesserung der Bildungschancen der Kinder ist es notwendig, ein pädagogisches Gesamtkonzept zu etablieren, das nicht mehr zwischen Schule und Nachmittagsbetreuung differenziert. Vielmehr müssen so schnell wie möglich flächendeckend Ganztagsschulen aufgebaut werden, in denen Bildung und Betreuung aus einer Hand angeboten werden. So können individuell an die Bedarfe angepasste pädagogische Konzepte entwickelt werden und den jeweiligen Förderbedürfnissen der Kinder Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ermöglicht es ein derartiges Konzept, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Armutsrisiken für Alleinerziehende oder Alleinverdiener-Familien zu reduzieren.

Die Ergebnisse der Studie zeigen weiter, dass ein solcher Ausbau mit erheblichen Kosten verbunden sein wird. Neben den Kosten für den Aufbau der zusätzlichen Raumkapazitäten i.H.v. rd. € 15 Mrd. werden wir eine große Zahl an zusätzlichen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften benötigen. Für die insgesamt rd. 50.000 zusätzlichen Kräfte würden jedes Jahr Personalkosten i.H.v. € 2,8 Mrd. anfallen. Diese gewaltige Aufgabe ist nur von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam zu schultern.

Es ist allerdings keine Lösung, einen weiteren bloßen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter festzuschreiben. Dies birgt die Gefahr, einen Flickenteppich an Betreuungsangeboten ohne einheitlichen pädagogischen Ansatz zu schaffen. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung, etwa in einem Hort, würde die Verantwortung für dieses wichtige gesellschaftspolitische Thema den Kommunen zuschieben. Die kommunale Jugendhilfe ist weder finanziell noch organisatorisch in der Lage, einen solchen Rechtsanspruch sicherzustellen. Hier sind vielmehr vor allem die Länder in Abstimmung mit dem Bund in der Pflicht, Antworten auf die bildungspolitischen Fragen der Zukunft zu geben.

Vor uns liegt eine Aufgabe, die in den kommenden Jahren sukzessive angegangen werden muss. Hier könnte man – beginnend mit den sozialen Brennpunkten in Kommunen – kontinuierlich die Ganztagsschulen ausbauen um schließlich zu einem flächendeckenden Angebot zu kommen.  Auch wenn der Ausbau mit hohen Kosten verbunden ist, darf nicht übersehen werden, dass es sich dabei um Zukunftsinvestitionen in die Köpfe in Deutschland handelt. Wenn wir die Bildungschancen für alle verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern wollen dürfen wir uns keine Flickschusterei im Bereich der schulischen Betreuung leisten.“

DStGB, Aktuelles v. 18.10.2017

Red. Hinweis: Zur Entwicklung im Kontext „Kinderbetreuung“ vgl. hier.

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