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StMJ: Justizminister Bausback stellt bayerische Strafverfolgungsstatistik 2016 vor

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute in München die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2016 vor. Danach wurden in Bayern im Jahr 2016 insgesamt 118.544 Personen rechtskräftig verurteilt. Dies entspricht einem geringen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 4,5%. Bausback: „Trotz des leichten Anstiegs gilt: Bayern ist ein sicheres Land. Denn die Zahlen machen ganz deutlich: In Bayern gibt es keine rechtsfreien Räume. Unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften wenden das geltende Strafrecht konsequent an und setzen es durch!“

Die Mehrzahl der Verurteilten ist nach wie vor männlich. Nur 18,4% waren Frauen. Bei den Verurteilungen von Jugendlichen, also von Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren, ist ein Rückgang von 4,4% im Vergleich zu 2015 zu verzeichnen (2015: 5.678 verurteilte Jugendliche; 2016: 5.429). Anders verhält es sich bei den Heranwachsenden, also jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 20 Jahren: Hier stieg die Zahl der Verurteilten von 9.391 (2015) auf 9.731 (2016). Dies entspricht einer Steigerung von 3,6%.

Die Zahl verurteilter Ausländer stieg im Jahr 2016 um 14,5% von 38.882 auf 44.526. Fast die Hälfte davon waren Bürger aus EU-Staaten. Am häufigsten handelte es sich mit 12,6% um rumänische bzw. mit 10,2 % um türkische Staatsangehörige.

Bausback: „Keine Frage: Wir nehmen die Entwicklung der Ausländerkriminalität sehr ernst. Sie bedarf aber gleichzeitig einer sehr differenzierten Betrachtung. Beides tun wir!“

Bei den verschiedenen Deliktsarten lassen sich unterschiedliche Entwicklungen beobachten. Während die Zahl der wegen vorsätzlicher Körperverletzung Verurteilten erstmals seit 2012 wieder etwas zunahm (2015: 10.729; 2016: 11.304; entspricht einem Anstieg von 5,4%), sank die Zahl der Verurteilten bei den Kapitaldelikten leicht (wegen Mordes und Totschlags Verurteilte 2015: 80; 2016: 70). Im langjährigen Vergleich befindet sie sich damit im unteren Bereich.

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist für das Jahr 2016 ebenfalls insgesamt ein leichter Rückgang um 2,1% von 1.066 auf 1.044 Verurteilte festzustellen. Während auch bei den Diebstahlsdelikten die Verurteilungen zurückgegangen sind (2015: 17.665; 2016: 17.111; entspricht Rückgang von 3,14%), ist beim Wohnungseinbruchdiebstahl ein Zuwachs von 17,1% zu verzeichnen (2015: 245 Verurteilte; 2016: 287).

Bayerns Justizminister: „Diese ungute Entwicklung unterstreicht nochmals, was wir in Bayern schon lange fordern: Für eine wirksame Verfolgung gerade des Wohnungseinbruchdiebstahls brauchen wir noch bessere strafprozessuale Instrumente. Wir wollen deshalb die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung auf weitere Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls ausdehnen.“

Auch bei den Rauschgiftdelikten ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Verurteiltenzahlen festzustellen (2015: 11.666; 2016: 12.937; entspricht einer Zunahme von 10,9%).

„Ich kann vor diesem Hintergrund nur vor allen Bestrebungen warnen, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren. Und diejenigen, die behaupten, der Anstieg liege daran, dass eben nicht entkriminalisiert werde, verwechseln eindeutig Ursache und Wirkung“, so Bausback.

Bayerns Justizminister abschließend:

„Eines ist mir bei all den Zahlen ganz wichtig: Zahlen sind kein Selbstzweck. Das gilt auch und gerade für die Strafverfolgungsstatistik. Denn: Hinter jeder Zahl steht meist ein Opfer einer Straftat. Daher sind mir die Zahlen immer auch Auftrag, dafür zu sorgen, dass Bayern für unsere Bürgerinnen und Bürger auch künftig eine sichere Heimat bleibt! Das ist und bleibt unsere vordringlichste Daueraufgabe!“

Hintergrund

Die bayerische Strafverfolgungsstatistik enthält auch Angaben zu den von den Gerichten verhängten Sanktionen: Danach greifen die bayerischen Richterinnen und Richter nach wie vor bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht am häufigsten zur Geldstrafe – im Jahr 2016 bei 85.074 Personen oder 80,1% der Fälle (2015: 79,5%). Freiheitsstrafen wurden gegenüber 21.114 Verurteilten ausgesprochen (2015: 20.696). Die Quote der Fälle, in denen die Gerichte eine Strafaussetzung zur Bewährung für vertretbar gehalten haben, lag 2016 bei 62,44% (2015: 65,71%). Die Jugendstrafe, also die schärfste Sanktion im umfangreichen Instrumentarium des Jugendstrafrechts, wurde letztes Jahr nahezu genauso oft wie im Jahr 2015 ausgesprochen (2016: 1.914), wobei im Vergleich zu 2015 knapp 5 Prozentpunkte weniger Fälle zur  Bewährung ausgesetzt wurden, nämlich 58,52%.

Bei der Anzahl der verurteilten Ausländer ist u.a. auch zu berücksichtigen, dass gegen manche Gesetze in der Regel nur Ausländer verstoßen – etwa bei Straftatbeständen des Aufenthalts- und Asylgesetzes. Zu beachten ist weiter, dass die Strafverfolgungsstatistik nur die Staatsangehörigkeit des Verurteilten erfasst, nicht aber, ob es sich dabei um eine seit langer Zeit im Inland lebende, „integrierte“ Person handelt oder um eine Person, die lediglich kurzzeitig – unter Umständen sogar zum Zweck der Begehung von Straftaten – eingereist ist.

StMJ, Pressemitteilung v. 18.10.2017

Red. Hinweis: Vgl. auch die Pressemitteilung des Landesamt für Statistik.