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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMGP: Spitze der Vereinigung der Pflegenden in Bayern gewählt

24. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Die erste Spitze der neuen Vereinigung der Pflegenden in Bayern steht jetzt fest. Bei der konstituierenden Sitzung des Gründungsausschusses in München wurde am späten Dienstagnachmittag Georg Sigl-Lehner aus Simbach am Inn zum vorläufigen Präsidenten gewählt. Zur 1. Vizepräsidentin wurde Angelika Thiel aus Eching gewählt, zur 2. Vizepräsidentin Sonja Voss aus München.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte nach der Sitzung:

„Ich bin überzeugt, dass die neue Vereinigung viel Gutes für die Pflegekräfte in Bayern erreichen wird und wichtige Impulse setzen kann. Dem vorläufigen Präsidium wünsche ich viel Erfolg – und danke sehr für die Bereitschaft, als Pioniere den weiteren Weg zur Vereinigung der Pflegenden in Bayern zu bereiten.“

Die Ministerin unterstrich:

„Wer sich engagiert um andere Menschen kümmert, muss selbst in der Gesellschaft Gehör finden. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird die Interessen der Pflege in Bayern wirkungsvoll vertreten. Die Politik erhält mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern einen Ansprechpartner auf Augenhöhe, der genauso behandelt wird wie die klassischen Kammern – z.B. bei der Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren.“

Huml fügte hinzu:

„Ich setze auch darauf, dass wir mehr Wertschätzung für die Pflege erreichen. Auf diese Weise können wir auch mehr junge Menschen für die Pflegeberufe begeistern.“

Der Gründungsausschuss hat 25 Mitglieder. Darunter sind sowohl Alten- und Krankenpfleger/-innen als auch Kinderkrankenpfleger/-innen aus verschiedenen Regionen Bayerns. Das vorläufige Präsidium wird die Körperschaft rechtlich nach außen vertreten. Die Vereinigung der Pflegenden ist nun auch rechtlich handlungsfähig und kann zum Beispiel Verträge schließen.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Gründungsausschusses ist der Beschluss einer vorläufigen Hauptsatzung. Darin werden sämtliche internen Abläufe geregelt. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Denn dann können Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Spätestens in einem Jahr muss eine erste Mitgliederversammlung oder eine Delegiertenversammlung einberufen werden.

Die Mitgliedschaft in der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist freiwillig und kostenlos. Denn viele Pflegekräfte sind gegen eine Pflichtmitgliedschaft und gegen eine Belastung mit Pflichtbeiträgen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Jahr 2013 unter den beruflich Pflegenden in Bayern gezeigt.

Huml unterstrich:

„Mit unserem  Konzept nutzen wir die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig. Deshalb kann der ‚bayerische Weg‘ bei diesem Thema auch Vorbild für andere Bundesländer in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“

StMGP, Pressemitteilung v. 24.10.2017

Redaktionelle Hinweise

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern wurde geschaffen durch das Gesetz zur Errichtung einer Vereinigung der Pflegenden in Bayern (Pflegendenvereinigungsgesetz – PfleVG) v. 24.04.2017, verkündet am 28.04.2017, in Kraft getreten am 01.05.2017 (vgl. hier).

Dem ging eine mehrjährige Diskussion über das „Ob“, die Ausgestaltung (Pflichtbeiträge?) und die Benennung der Vereinigung voraus. Zu den Meldungen in diesem Kontext vgl. hier.

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