Gesetzgebung

Landtag: Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (BayBlindG) verabschiedet

Nach mehrjährigen Debatten hat der Bayerische Landtag heute einstimmig in der Zweiten Lesung einer Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes zugestimmt. Damit erhalten künftig auch schwer Sehbehinderte mit einer Sehkraft zwischen 2 und 5% sowie Taubsehbehinderte finanzielle Unterstützung vom Freistaat. Bislang erhielten nur Sehbehinderte mit einer Sehkraft von max. 2% Blindengeld i.H.v. derzeit € 579. Schwer Sehbehinderte erhalten künftig € 176 pro Monat – Taubsehbehinderte den doppelten Betrag.

Unzufrieden waren die Oppositionsparteien über die späte Novellierung des Gesetzes.

So beklagten Ilona Deckwerth (SPD) und Kerstin Celina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), dass bereits 2012 ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion vorgesehen hat, hochgradig Sehbehinderte in gleicher Weise wie blinde und taubblinde Menschen mit Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz zu unterstützen. Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER) bedauerte:

„Das hätten wir viel früher erreichen können, aber die Staatsregierung hat sich weggeduckt und die mehr als 8.500 Betroffenen mit dem Bundesteilhabegesetz vertröstet.“

Diskussionsbedarf gab es auch noch zum Thema Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld. SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN bedauern, dass Beziehern beider Leistungen und je nach Pflegestufe teilweise nur der Sockelbetrag des Blindengeldes – € 20 – übrigbleibe. Der Vorsitzende des Sozialausschusses, Joachim Unterländer (CSU), entgegnete:

„Sockelbeträge müssen auch immer in Relation zur ursprünglichen Leistung stehen. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert und ich habe zugesagt, dass wir zwei Jahre nach der Einführung eine Evaluierung vornehmen, was die Auswirkungen dieser  Sockelbeträge anbelangt.“

Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger (CSU) betonte, dass die Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz alters-, einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden. Eine Erhöhung des Sockelbetrages lehne die CSU-Fraktion aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Doppelzahlungen ab.

Zur Finanzierung der neuen Leistungen stellt der Freistaat Bayern € 12 Mio. zusätzlich für das Jahr 2018 bereit.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plenum v. 25.10.2017 (von Sonja Schwarzmeier)

Redaktionelle Hinweise

Ausführliche Gesetzesbezeichnung: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.