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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMAS: Neues Bayerisches Blindengeldgesetz (BayBlindG)

25. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Der Freistaat arbeitet laufend an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung – jetzt hat der Landtag eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen. „Unser Ziel ist es, vorhandene Spielräume im Landesrecht zu nutzen. Denn wir wollen den Menschen mit Behinderung hier in Bayern die besten Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft und ein selbstverständliches Miteinander bieten. Jetzt profitieren Menschen mit Sehbehinderung vom neuen Bayerischen Blindengeldgesetz“, so Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hinterberger.

Die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes kommt den hochgradig sehbehinderten Menschen im Freistaat zugute. Sie brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Künftig werden hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen diese neue finanzielle Leistung des Freistaats beziehen:

„Zum 01.01.2018 wird das Sehbehindertengeld eingeführt. Das bedeutet: Bayern wird ab 2018 für Menschen mit einer starken Sehbehinderung rd. € 12 Mio. bereitstellen“, erklärte Hintersberger.

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Sehbehinderung € 177,- und taubsehbehinderte Menschen € 354,- pro Monat als Unterstützung erhalten – das sind rund 30 bzw. 60% des Blindengeldes in Bayern. Hintersberger betonte, „dass dieses Geld dazu dient, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.“

Schwer sehbehinderte Menschen haben eine Sehkraft zwischen 2 und 5%.

StMAS, Pressemitteilung v. 25.10.2017

Redaktionelle Hinweise

Ausführliche Gesetzesbezeichnung: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Laut Gesetzentwurf beziehen in Bayern derzeit ca. 13.400 blinde und ca. 320 taubblinde Menschen ein Blindengeld nach dem BayBlindG. Die Anzahl der hochgradig sehbehinderten Menschen wird auf 8.500 Personen geschätzt. Darunter sind geschätzt ca. 100 hochgradig sehbehinderte Menschen, die gleichzeitig auch taub sind.

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen Schlagwörter: 17/17055

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