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StMI: Erneute Beteiligung des Freistaats an Sammelabschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan

25. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Gestern Abend gegen 20.00 Uhr ist vom Flughafen Leipzig/Halle erneut ein vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter nach Kabul gestartet. An Bord waren 14 Afghanen, deren Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestandskräftig abgelehnt wurde. Fünf der abgeschobenen afghanischen Männer hielten sich zuletzt in Bayern auf. Unter diesen befanden sich zwei verurteilte Straftäter, drei Personen haben hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

„Wenn Behörden und Gerichte in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu dem Ergebnis kommen, dass jemand kein Bleiberecht in Deutschland hat, dann muss seine Ausreise durchgesetzt werden. Die Stärke eines Rechtsstaats liegt nämlich auch darin, dass er seine Entscheidung konsequent und verlässlich umsetzt. Ein Asylsystem, das nicht durchgesetzt wird, kann bei den Bürgerinnen und Bürgern keine Akzeptanz finden.“

Wie Herrmann nochmals deutlich machte, sind nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums Abschiebungen nach Afghanistan nach wie vor möglich. Auch der Bundestag hat diese gemeinsame Einschätzung mit Beschluss vom 01.06.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen. Bis zur Vorlage einer neuen Lagebeurteilung durch das Auswärtige Amt sind Abschiebungen bundesweit beschränkt auf drei Personengruppen: Es geht laut Herrmann zum einen um Personen, die nicht bereit sind, die deutsche Rechtsordnung anzuerkennen und hier Straftaten begangen haben. Ebenfalls abgeschoben würden sog. Gefährder, also Personen, die nach Herrmanns Worten eine massive Gefahr für andere Menschen darstellen. Schließlich könnten auch Personen, die sich hartnäckig weigern, bei der Klärung ihrer Identität mitzuwirken, nach Afghanistan abgeschoben werden.

„Wir stehen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern schon aus Sicherheitsgründen in der Pflicht, die Ausreise dieser drei Personengruppen zügig und bestimmt durchzusetzen“, sagte Hermann.

Mit Blick auf die klare und unveränderte Abschiebepraxis nach Afghanistan kritisierte Herrmann die in den letzten Tagen gestreute Behauptung von Pro Asyl und des Bayerischen Flüchtlingsrats, der Freistaat breche mit der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Abschiebepraxis.

„Solche substanzlosen Aussagen im zeitlichen Vorfeld einer Abschiebemaßnahme schaffen viel unnötige Verunsicherung und Verwirrung, gerade auch unter den afghanischen Asylbewerbern. Ich würde mir hier deutlich mehr Verantwortungsbewusstsein bei den Kritikern wünschen.“

StMI, Pressemitteilung v. 25.10.2017

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