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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: Konzepte für das digitale Klassenzimmer – Gribl: Der Freistaat muss die digitale Infrastruktur an Schulen mitfinanzieren

26. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

„Die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die Finanzierung dieser Zukunftsaufgabe darf nicht allein auf die Kommunen fallen. Der Freistaat steht besonders in der Pflicht. Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz stammt noch aus dem ,Kreidezeitalter‘, als Kreide und grüne Tafel die Grundausstattung in Schulen waren“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl. Das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz muss an die modernen Voraussetzungen des Internet- und Computerzeitalters angepasst werden. Die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnologie ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Der Freistaat muss dauerhaft die IT-Ausstattung der Schulen und ihren Betrieb mitfinanzieren.

Gribl: „Bayern ist ein High-Tech-Standort, umso mehr hat der Freistaat eine Mitverantwortung bei der Finanzierung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur an Schulen. Das Konnexitätsprinzip (,wer anschafft, muss auch bezahlen‘) muss eingehalten werden. Es geht nicht nur um die Anschaffung von Laptops, Tablets oder interaktiven Whiteboards. Es hilft nichts, wenn Schüler und Lehrer moderne Geräte, Glasfasernetze und WLAN-Verbindungen in Schulen zur Verfügung gestellt bekommen – die Technologie muss auch sinnvoll im Unterricht genutzt werden. Das digitale Klassenzimmer darf nicht ein ähnliches Schicksal erleiden, wie einst das Sprachlabor: Anfangs galt das Sprachlabor als hochgelobte Zukunftswerkstatt, verkümmerte in der Praxis aber bisweilen zur verstaubten Rumpelkammer. Es ist nicht damit getan, in Schulen eine moderne Ausstattung aufzustellen. Die Lehrkräfte müssen kompetent sein im Umgang mit digitalen Lehrmitteln in jedem Fach; mit der Digitalisierung des Unterrichts wandelt sich die Pädagogik. Die Digitalisierung des Unterrichtswesens ist mehr als die Weiterentwicklung der grünen Tafel. Notwendig ist ein Gesamtkonzept zu IT-Ausstattung und IT-Anwendung an Schulen. Es braucht klare Zielvorgaben, einen Zeitplan und Standards, damit unsere Kinder an allen Schulen gleiche Chancen haben.“

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Der Bayerische Städtetag erwartet, dass sich Freistaat und Bund angemessen an den Kosten des Investitionsaufwands beteiligen. Darüber hinaus geht es um die laufenden Kosten für den Betrieb der IT-Ausstattung, die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geräten und die Aktualisierung der Software. Fördermittel des Bundes dürfen nicht mit Fördermitteln des Freistaats verrechnet werden oder vom Freistaat einbehalten werden.

Der Bayerische Ministerrat hat im Rahmen eines Masterplans Bayern Digital II ein Investitionsprogramm beschlossen, das auch auf die digitale Bildung zielt. Darin sind etwa Glasfaseranschlüsse und 20.000 WLAN-Hotspots für alle bayerischen Schulen vorgesehen. Angestrebt wird die Einführung des digitalen Klassenzimmers an allen Schulen. Der Freistaat hat bislang jedoch versäumt, das digitale Klassenzimmer zu definieren. Informatik und Informationstechnologie sollen Pflichtfach an allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien werden. Für Lehrkräfte ist eine Qualifizierungsoffensive vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände fordern, dass der Freistaat Bayern dafür Standards vorgibt und für eine einheitliche Entwicklung der Informationstechnologie an allen Schulen sorgt.

Gribl: „Bevor wir über Medienentwicklungspläne und Förderprogramme sprechen, muss für die Praxis an Schulen Klarheit über die Standards und Schnittstellen herrschen. Nötig ist eine schlüssige Gesamtkonzeption. Die IT-Ausstattung von Schulen ist keine einmalige Investition, sondern eine Daueraufgabe. Die finanziellen Möglichkeiten der kommunalen Sachaufwandsträger dürfen nicht überfordert werden. So ist die IT-Systembetreuung eine aufwändige Angelegenheit, die auf Dauer geschultes Personal benötigt. Das kostet Geld – nicht zuletzt bei den Folgekosten für Wartung und Wiederbeschaffung. Nötig ist besonders mit Blick auf den Lebenszyklus von Geräten und Software eine Abschätzung der Kostenfolgen. Die Kommunen brauchen Klarheit, was der Freistaat will und welchen finanziellen Aufwand die Initiative Bayern Digital II auslöst.“

Die Herausforderungen sind komplex, nicht zuletzt die Ausschreibung für IT-Geräte, die Anforderungen an digitale Schulbücher, die regelmäßige Pflege der Software, die Erteilung von Landeslizenzen oder die Gestaltung von landesweiten digitalen Lernplattformen.

Gribl: „Diese vielfältigen Aspekte müssen in eine schlüssige Gesamtstrategie mit klaren Standards eingebunden sein. Dieser Rahmen ist noch nicht gefügt. Wir brauchen eine Vorstellung davon, wie das digitale Klassenzimmer der Zukunft aussehen soll.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 26.10.2017

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