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StMGP: Huml pocht auf klare Regeln für Fortpflanzungsmedizin

29. Oktober 2017 by Klaus Kohnen

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im laufenden Jahr bislang über 155 Anträge entschieden. 12 Anträge wurden abgelehnt, 143 Anträge wurden zustimmend bewertet. Darauf hat Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag hingewiesen. Im vergangenen Jahr hatte die Bayerische Ethikkommission für PID insgesamt über 128 Anträge entschieden. Es gab 26 ablehnende Entscheidungen. Zustimmend wurden 102 Anträge bewertet.

Die Ministerin betonte:

„Bayern stellt sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten der PID verantwortungsbewusst genutzt werden. Der Schutz des menschlichen Lebens hat oberste Priorität. Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Die Bayerische Ethikkommission leistet einen wichtigen Beitrag dazu.“

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in den dafür zugelassenen vier Zentren in Bayern. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Die Ministerin, die approbierte Ärztin ist, warnte vor Vorstößen in Richtung Designerbabys. Sie unterstrich:

„Die Fortpflanzungsmedizin braucht klare ethische Regeln. Bayern fordert bereits seit Längerem ein Gesetz, in dem alle Methoden der Fortpflanzungsmedizin geregelt werden. Die neue Bundesregierung muss sich diesem Thema rasch annehmen.“

Bislang sind weite Teile der Fortpflanzungsmedizin im Embryonenschutzgesetz geregelt. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz, das bereits 1991 in Kraft getreten ist. Die Vorschriften umfassen damit nicht mehr alle heutigen Möglichkeiten der modernen Medizin.

Huml erläuterte:

„Derzeit sind einige Bereiche der Reproduktionsmedizin juristische Grauzone. Das muss ein Ende haben – auch damit Ärzte mehr Sicherheit bekommen. Klar ist: Der wissenschaftliche Fortschritt kann zwar eine wichtige Hilfe für Paare sein, die Kinder haben möchten. Aber nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist auch ethisch vertretbar.“

StMGP, Pressemitteilung v. 29.10.2017

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Kategorie: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen Schlagwörter: Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik, Reproduktionsmedizin

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