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DStGB: Kinderbetreuung – Ausbau statt Rechtsanspruch

2. November 2017 by Klaus Kohnen

Der Deutschen Städte- und Gemeindebund plädiert für eine zielgerichtete Zusammenführung von familienpolitische Leistungen. Statt neuer Rechtsansprüche sollte es einen Pakt zum Ausbau der Kinderbetreuung geben. Die Kommunen sollten zudem von Sozialausgaben entlastete werden. Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Mit Blick auf die Sondierungsgespräche zu den Themen Familien, Jugend und Soziales warnt der DStGB vor neuen Belastungen der Kommunen.

„Statt neuer Leistungen oder Rechtsansprüche zu Lasten der Kommunen müssen die Sozialgesetze vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden“, forderte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

Der DStGB lehnt den im Wahlkampf geforderten bundesweiten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) eingeführt wurden, ab. Zur Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschulkinder im SGB VIII fehlen den Kommunen Grundstücke, Räume, Fachpersonal und insbesondere finanzielle Ressourcen. Eltern erwarten, dass ihre Kinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung eine Förderung erfahren, die mit schulischen Inhalten abgestimmt und qualitativ hochwertig ist. Dies kann nur gelingen, wenn das Betreuungspersonal integraler Bestandteil des Lehrkörpers ist. Darüber hinaus würde ein solcher Rechtsanspruch über die Kinder- und Jugendhilfe zu einem weiteren Flickenteppich an Betreuungsangeboten an Grundschulen führen.

In der neuen Legislaturperiode sollte stattdessen zwischen Bund und Ländern unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein Pakt zum Ausbau der Kinderbetreuung geschlossen werden. In diesem Pakt sollten Verabredungen zum schrittweisen weiteren bedarfsgerechten Ausbau, der Finanzierung unter dauerhafter quotaler Beteiligung des Bundes getroffen werden. Nur so können die mehr als 1,2 Mio. zusätzlichen Plätze für Krippen, Kitas und Grundschulkinder bis 2025 geschaffen und finanziert werden. Mit Blick auf Ganztagsbetreuungsplätzen für Grundschulkinder erwartet der DStGB einen Aktionsplan der Kultusministerkonferenz zum bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsschulen.

Vor dem Hintergrund aktueller Zahlen zur Kinderarmut wiederholt der DStGB seine Forderungen nach einer Überprüfung der Familienleistungen.  Zurzeit gibt Deutschland für knapp 160 familienpolitische Leistungen jährlich über € 200 Mrd. aus.

„Dieser Leistungskatalog muss dringend durchforstet, entbürokratisiert und zielgenau auf die wirklich Bedürftigen konzentriert werden“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg.

Der DStGB erwartet von der neuen Bundesregierung statt immer neue familienpolitische Leistungen zu schaffen oder Leistungen zu erhöhen, eine Unabhängige Kommission einzurichten, die eine umfassende Reform vorbereitet. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass Investitionen in familiengerechte Ausstattungen (flächendeckende Ganztagsschulen, ausreichende Kita-Plätze, zusätzliche Bildungspakte für alle Kinder aus Elternhäusern mit niedrigen Einkommen) Vorrang haben sollten vor immer höheren Transferleistungen, die offenbar die Ziele nicht richtig erreichen. Durch eine Umschichtung der Leistungen kann auch mehr Geld für den Ausbau von Ganztagsschulen bereitgestellt werden. Deutschland zahlt z.B. eines der höchsten Kindergelder in Europa und trotzdem wird immer wieder beklagt, dass die Kinderarmut gestiegen ist. Auch die Frage, ob das Ehegattensplitting umgestaltet werden soll, muss dabei geprüft werden. Gleichzeitig bestände die Chance, das gesamte System zu entbürokratisieren und auf wenige überschaubare Leistungen zu konzentrieren.

„Dieses Projekt ist wichtiger Baustein für einen effektiven und zukunftsfesten Sozialstaat“, so Landsberg.

In diesem Zusammenhang erwartet der DStGB auch eine weitere Entlastung der Kommunen von den Sozialausgaben. So sollte der Bund zukünftig einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft im SGB II übernehmen. Um den Langzeitarbeitslosen besser zu helfen, muss darüber hinaus ein eigenständiges und passgenaueres Förderinstrumentarium etabliert werden. So sollten die Anstrengungen für eine möglichst betriebsnahe Aus- und Weiterbildung intensiviert werden. Die hohe Zahl der Langzeitarbeitslosen ohne unmittelbare Aussicht auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis muss durch öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt werden, die einen Übergang in den „ersten“ Arbeitsmarkt ermöglichen muss. Nach wie vor sind zu viele der Beschäftigten in den Jobcentern mit der Abfassung von Bescheiden und Gerichtsverfahren beschäftigt, statt sich um die Integration zu kümmern.

DStGB, Statement v. 02.11.2017

Redaktioneller Hinweis

Zu Meldungen und Stellungnahmen im Kontext Kinderbetreuung vgl. hier.

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Filed Under: Familie, Kinder & Jugend, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Tagged With: Kinderbetreuung

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