Gesetzgebung

StMBW: Kooperation von Bund und Ländern ist bereits heute in Bildungsfragen möglich – Grundgesetzänderung überflüssig

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„Die Letztverantwortung der Länder für die schulische Bildung hat sich bewährt und bedarf auch keiner Änderung“, so Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. „Sie hat sich inhaltlich bewährt.“

„Eine Kooperation zwischen den Ländern und dem Bund ist in vielen Fragen gängige Praxis, z.B. bei der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern und der Sprachförderung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“, so Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle.

Das bewährte Instrument ist hierfür die Bund-Länder-Vereinbarung, die dies schon heute ermöglicht.

Für Dr. Spaenle steht fest:

„Der Bund kann sich problemlos an den Kosten für Digitalisierung oder Sanierung von Gebäuden beteiligen, wie dies bei dem geplanten Digitalpakt zum Ausdruck kommt“, so der Minister.

Eine Änderung des Grundgesetzes sei nicht erforderlich.

StMBW, Pressemitteilung v. 06.11.2017

Redaktioneller Hinweis

Vgl. den Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen für eine Entschließung des Bundesrates „Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufheben“.

Der Antrag wurde am 22.09.2016 im Bundesrats-Plenum beraten und befindet sich derzeit in den Ausschüssen. Feste Fristen für die dortige Beratung gibt es nicht.