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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Zusätzliche Taser bei der Bayerischen Polizei – Innenminister Herrmann informiert über geplanten Pilotversuch

6. November 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute in Nürnberg die Planungen vorgestellt, den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten, auch ‚Taser‘ genannt, bei der Bayerischen Polizei auszuweiten. „Wir beabsichtigen, im Rahmen eines einjährigen Pilotversuchs unsere Unterstützungskommandos bei der Bereitschaftspolizei und bei den Polizeipräsidien München und Mittelfranken mit Tasern auszustatten“, erklärte der Minister. „Ebenfalls miteingebunden werden die Einsatzzüge in Aschaffenburg, Kempten, Regensburg und Straubing.“ Der Pilotversuch soll Mitte 2018 starten.

Eine Ausrüstung des normalen Wach- und Streifendiensts ist laut Herrmann nicht vorgesehen.

„Der Taser ist kein Allerwelts-Einsatzmittel“, machte der Minister deutlich.

„Ganz im Gegenteil: Der Taser wird auch in Zukunft nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zum Einsatz kommen.“

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Er dürfe wie alle Waffen nur dann eingesetzt werden, wenn kein anderes gleichwirksames und milderes Einsatzmittel zur Verfügung steht.

Wie der bayerische Innenminister erläuterte, ist der Taser eine zusätzliche Handlungsalternative der Polizei über Einsatzmittel wie Pfefferspray, Einsatzstock und Schusswaffe hinaus. Seit 2006 werden Taser bei den Spezialeinsatzkommandos der Bayerischen Polizei im Probebetrieb eingesetzt.

„In allen bislang rd. 40 Fällen hat sich der Taser bewährt“, so Herrmann.

Auf Grund der positiven Erfahrungen habe das bayerische Innenministerium eine Expertengruppe der Bayerischen Polizei eingesetzt, die sich in den letzten Monaten intensiv mit einer Ausweitung der Nutzung des Tasers beschäftigt hat. Auch die Polizeigewerkschaften unterstützen nach Herrmanns Worten das Vorhaben.

„Bspw. könnte der Taser bei einer Person hilfreich sein, die unter dem Einfluss berauschender Mittel steht und eine Gefahr für sich oder andere darstellt“, sagte Herrmann.

„Dagegen kommt die Verwendung eines Tasers bei absolut lebensbedrohlichen Notwehr- und Nothilfe-Situationen nicht in Frage“, ergänzte Herrmann und verwies darauf, dass der Taser unter Umständen keine Wirkung zeigen könnte, bspw. wenn die Elektroden die Kleidung des Angreifers nicht durchdringen können.

„In diesen Situationen müssen unsere Polizisten auch künftig grundsätzlich zur Schusswaffe greifen, um schnellstmöglich ihr eigenes Leben oder das von bedrohten Personen zu schützen.“

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Zudem sei der Taser-Einsatz nur im 4-Mann-Team sinnvoll, insbesondere weil sofort im Anschluss an die Taser-Schussabgabe durch weitere Beamte ein Zugriff auf den Täter erfolgen müsse, der nach einem Stromzyklus im Regelfall schnell wieder voll handlungsfähig ist.

„Derzeit sind unsere Polizeiexperten dabei, ein ausgefeiltes taktisches Konzept sowie ein umfassendes Schulungskonzept für die Einsatzkräfte zu erstellen“ so der Minister weiter.

Herrmann rechnet für die zusätzlichen Taser mit Kosten i.H.v. etwa € 90.000. Dazu komme die Beschaffung von Kartuschen und Übungskartuschen, speziellen Trainingsanzügen sowie sonstiger Ausstattung wie Holster. Für den Innenminister ist das gut angelegtes Geld:

„Mit unserem Pilotversuch können wir wertvolle Praxiserfahrungen sammeln.  Wir wollen wissen, ob unsere Polizistinnen und Polizisten mit dem Taser in bestimmten Situationen Gefahren noch besser eindämmen können, indem sie den Angreifer schlagartig außer Gefecht setzen können.“

StMI, Pressemitteilung v. 06.11.2017

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