Gesetzgebung

Bayerischer Landkreistag: Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zu begrüßen – Bernreiter: Das Landesentwicklungsprogramm ist ein Garant für die Zukunft

„Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist nicht nur eine Erfolgsgeschichte, sondern in seiner heute beschlossenen Form auch ein Garant für die Zukunft. Das zeigt die wirtschaftliche Entwicklung gerade in den früher wirtschaftsschwächeren Regionen, wie z.B. auch in Niederbayern. Die heute beschlossenen Änderungen gehen in die richtige Richtung. Das gilt vor allem für die Erweiterungen im Zentrale-Orte-System und die Schaffung der neuen Kategorie der Regionalzentren Ingolstadt, Regensburg und Würzburg. Die Überarbeitung bedeutet eine Stärkung des ländlichen Raumes. Auch was das strittige Thema des Flächenverbrauchs betrifft. Die Regelungen zur Vermeidung von Zersiedelung sind streng und bieten nun eine Hand voll Ausnahmen für die Kommunen vor Ort. Das bietet Gestaltungsmöglichkeiten und stärkt die kommunale Selbstverwaltung“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter (Deggendorf).

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Der Bayerische Landkreistag hat die Pläne zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms von Anfang an befürwortet, weil insbesondere mit der Lockerung des Anbindegebots größere kommunale Entscheidungsspielräume möglich werden. Neben Bürgermeistern sind die Landräte am nächsten an den Bedürfnissen vor Ort dran. Die kommunale Ebene weiß, womit sie die regionale Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze schaffen kann, ohne unverhältnismäßig in die Landschaft einzugreifen. Für den Präsidenten des Bayerischen Landkreistags ist das reformierte Landesentwicklungsprogramm deswegen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Ballungszentren und auf dem Land:

„Die Unternehmen in unserem Land schaffen die Arbeitslätze und damit die Wertschöpfung. Entsprechend müssen wir uns immerzu fragen, wie hier die Rahmenbedingungen im Einklang mit der Natur verbessert werden können. Wenn es unserer Wirtschaft gut geht, haben wir alle eine gute Perspektive“, so Bernreiter.

Bayerischer Landkreistag, Pressemitteilung v. 09.11.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des LEP: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht (mit relevanten Änderungen): hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen zur LEP-Überarbeitung insgesamt (seit Inkrafttreten der letzten LEP-Änderung am 01.09.2013) auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Stichworte zur aktuellen LEP-Änderung: Teilfortschreibungen bei den Festlegungen zu den Zentralen Orten, zu den Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf, zum Vorrangprinzip (Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf sind vorrangig zu entwickeln), zur Vermeidung von Zersiedelung bzw. zum Anbindegebot sowie zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur; neben den Grund-, Mittel- und Oberzentren werden erstmals auch Metropolen ausgewiesen (München, Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach und Augsburg); landesplanerische Ermöglichung des Vorhabens am Riedberger Horn (Zusammenschluss der Skigebiete Balderschwang [Gemeinde Balderschwang] und Grasgehren [Gemeinde Obermaiselstein] über eine Bergbahn und eine Skiabfahrt); Verlängerung der Übergangsregelung zu den Lärmschutzbereichen der Flughäfen München und Salzburg; Beschlussempfehlung: Änderungen insbesondere beim Anbindegebot; Einführung einer neuen zentralörtlichen Stufe „Regionalzentren“; Mindestabständen von Höchstspannungsfreileitungen zur Wohnbebauung; begriffliche Definitionen bzw. Präzisierungen (Einzelhandelsgroßprojekt, Agglomeration).
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.