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VG Augsburg: Klagen von Naturschutzverbänden gegen Wasserkraftwerk „Älpele“ erfolgreich – Verstoß gegen Wasser- und Naturschutzrecht

Mit Urteilen vom heutigen Tag hat das VG Augsburg den Planfeststellungsbeschluss für das Wasserkraftwerk „Älpele“ an der Ostrach in Bad Hindelang (Landkreis Oberallgäu) aufgehoben.

Gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Oberallgäu (LRA) von März 2015 hatten der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. und der Bund Naturschutz in Bayern e.V. geklagt. Während des laufenden Gerichtsverfahrens holte das LRA eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach und erließ Mitte Januar 2017 einen Änderungsbescheid.

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Nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungsbeschluss auch in seiner derzeitigen Fassung rechtswidrig. Die geplante Wasserkraftanlage, insbesondere das geplante fünf Meter hohe Stauwehr, würde die Gewässerqualität der Ostrach verschlechtern und ein Natura 2000-Gebiet wesentlich beeinträchtigen. Zudem stehe dem Vorhaben die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ entgegen. Die Voraussetzungen, um das Vorhaben durch die Erteilungen von Befreiungen gleichwohl zu verwirklichen, liegen nach Ansicht des Gerichts nicht vor. Insbesondere bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse am Bau von Wasserkraftwerken, wenn hierdurch in ökologische Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung oder naturschutzrechtliche Schutztatbestände von Gewicht eingegriffen werde.

Gegen die Urteile kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe Antrag auf Zulassung der Berufung beim BayVGH gestellt werden.

Pressemitteilung des VG Augsburg v. 14.11.2017 zu den Urt. v. 14.11.2017 – Au 3 K 17.196 und Au 3 K 17.197