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StMGP: Erlangen soll bundesweit als erstes Zentrum für Gebärmutter-Transplantationen zugelassen werden

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Im mittelfränkischen Erlangen soll das bundesweit erste Zentrum für Gebärmutter-Transplantationen zugelassen werden. Dafür hat sich der bayerische Krankenhausplanungsausschuss (KPA) am Mittwoch in München ausgesprochen, wie Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml nach der Sitzung mitteilte. Das Gremium befürwortete einhellig den Antrag des Universitätsklinikums Erlangen auf eine Zulassung der Gebärmutter-Transplantation. Die Zulassung ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Huml erläuterte: „Ungewollte Kinderlosigkeit kann Frauen psychisch stark belasten. Ein Grund dafür können angeborene Fehlbildungen wie das Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser (MRKH)-Syndrom sein. Sie können zum Verlust der Gebärmutter schon in jungen Jahren führen. Es ist wichtig, den betroffenen Frauen zu helfen – und eine Gebärmutter-Transplantation kann dafür sorgen, dass ein Kinderwunsch doch noch erfüllt wird.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Mit der Gebärmutter-Transplantation wird medizinisch, aber auch juristisch Neuland betreten. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Krankenhausplanungsausschusses war, dass das Universitätsklinikum Erlangen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin und des Fertilitätserhalts seit vielen Jahren über eine herausragende Expertise verfügt. Die mit der Gebärmutter-Transplantation einhergehenden Risiken werden wegen  des hochqualifizierten Ärzteteams als beherrschbar bewertet.“

Am Universitätsklinikum Erlangen soll ausschließlich die Entnahme und Übertragung von Organen lebender Spender unter Beachtung der restriktiven Regelungen des Transplantationsgesetzes erfolgen.

Die Behandlung des Antrages im Krankenhausplanungsausschuss war der erste Schritt für eine Zulassung. Vor einer endgültigen Entscheidung wird noch eine ethische Bewertung durch die Bayerische Landesärztekammer eingeholt. Außerdem ist das Einvernehmen des bayerischen Wissenschaftsministeriums erforderlich, wenn es um den Antrag eines Universitätsklinikums geht. Der Antrag steht daher auch auf der Tagesordnung des nächsten Hochschulplanungsausschusses am 19.12.2017.

Pressemitteilung des StMGP Nr. 220/GP v. 15.11.2017