• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatskanzlei: Ministerrat stellt Weichen für „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“

21. November 2017 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute mit einem neuen Förderprogramm die Weichen dafür gestellt, dass die Geburtshilfe im Freistaat auch künftig auf hohem Niveau flächendeckend zur Verfügung steht. Das von Gesundheitsministerin Melanie Huml vorgestellte Programm sieht eine großzügige Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte vor, die verpflichtet sind, die stationäre Geburtshilfe und die Hebammenversorgung sicherzustellen. Darüber hinaus will die Staatsregierung auf Bundesebene Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen in der Geburtshilfe fordern.

Gesundheitsministerin Melanie Huml:

„Werdende Mütter brauchen die Sicherheit, dass es eine ausreichende wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung gibt – auch im ländlichen Raum. Das geht nur mit ausreichend Hebammen.“

Wie die Ministerin erläuterte, setzt eine Säule des Programms deshalb direkt bei den Hebammen an. Geplant ist, den Kommunen dabei für jedes neugeborene Kind pauschal eine Förderung zu gewähren, die dann für geeignete Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung eingesetzt werden kann. Die zweite Fördersäule zielt darauf ab, defizitäre Geburtshilfestationen an Krankenhäusern im ländlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen.

Huml unterstrich:

„Wir wollen die Landkreise und kreisfreien Städte mit einem staatlichen Zuschuss unterstützen, wenn die Kommunen Defizite bei Geburtshilfestationen ausgleichen müssen – nämlich dann, wenn die Klinik mangels ausreichender Fallzahlen nicht kostendeckend wirtschaften kann. Mit dieser Strukturförderung stellen wir das flächendeckende, qualitätsgesicherte Angebot in der stationären Geburtshilfe sicher.“

Um auch in Zukunft ausreichend Belegärzte und Beleghebammen für die Geburtshilfe zu gewinnen, sollen diese Berufe wieder attraktiver werden. Für Hebammen wurde bereits zur Reduzierung der Haftpflichtversicherungsprämien der Regress von Sozialversicherungen auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit begrenzt. Bayern setzt sich beim Bund für eine haftungsrechtliche Gleichbehandlung von Belegärzten in der Geburtshilfe ein. Weitere Forderungen Bayerns an den Bund sind rechtliche Klarstellungen bei der Übernahme von Haftpflichtversicherungsprämien durch die Krankenhäuser sowie die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherungsprämie durch eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe oder eine Versicherung bei öffentlich-rechtlichen Institutionen zu reduzieren.

Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei Nr. 322 v. 21.11.2017 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Hebammen

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

November 2017
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930  
« Okt   Dez »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK