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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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DStGB: Stillstand in der Dieselkrise beenden

28. November 2017 by Klaus Kohnen

Verkehrswende mit kommunaler Elektromobilität einleiten – Fördermilliarde verfügbar machen – Keine Enteignung durch Blaue Plakette. Die Städte und Gemeinden fordern vor dem Dieselgipfel bei der Bundeskanzlerin eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der zugesagten Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffen vor Ort. Beim ersten kommunalen Dieselgipfel vor der Bundestagswahl wurde € 1 Mrd. (€ 750 Mio. Bund, € 250 Mio. Autoindustrie) in Aussicht gestellt. Bisher ist noch kein einziger Cent an die Kommunen geflossen.

Die Bürokratie ist zu langsam. Die Kommunen stehen in den Startlöchern, um z.B. ihre Dieselflotten nachzurüsten oder verstärkt auf Elektromobilität zu setzen. Derartige Maßnahmen führen kurzfristig zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes und wären auch ein wichtiges Signal für die im Februar anstehende Entscheidung des BVerwG zu möglichen Fahrverboten.

„Wir brauchen eine konkrete, klare Zusage, dass die ersten Gelder noch in diesem Jahr fließen und dass auch bereits begonnene Maßnahmen förderfähig bleiben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.

Landsberg warnte zugleich vor Insellösungen nur für einzelne Städte, die das Problem nur verlagern.

„Wir müssen die Regionen in den Blick nehmen und dabei die Stadt-Umland-Beziehungen und die Pendlermobilität berücksichtigen.“

„Fahrverbote und Blaue Plakette lehnen wir ab. Wir dürfen der Lebensader der Kommunen nicht den Stecker ziehen. Das würde die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger ungerecht belasten und wäre in der Praxis kaum umsetzbar“, so Landsberg weiter.

Notwendig ist vielmehr die Elektromobilität gerade bei den kommunalen Nutzfahrzeugen voranzubringen, um damit die Verkehrswende einzuleiten und ein Vorbild zu sein. Dabei eignen sich die Fahrzeuge der neuen Generation auch mit Blick auf Ladezeiten, Reichweiten und Ausstattung sehr gut für die allermeistern Aufgaben in den Kommunen.

„Ob Ordnungsverwaltung, Bauhof, Stadtreinigung oder Grünflächenamt – in allen diesen Bereichen können die alten Flotten sukzessive durch elektrisch betriebene Fahrzeuge ersetzt werden“, so Landsberg.

Vor diesem Hintergrund stellt der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit der Deutschen Post in einer Pressekonferenz in Berlin exemplarisch den StreetScooter vor, der auch in zahlreichen kommunalen Anwendungsszenarien zum Einsatz kommen kann. Gemeinsam mit Landsberg präsentierte Harald Jucknat, Geschäftsbereichsleiter Vertrieb bei der Deutschen Post, eine gemeinsame Dokumentation zum Einsatz von Elektrofahrzeugen in den kommunalen Fuhrparks.

„Elektrofahrzeuge sind optimal für den innerstädtischen Lieferverkehr und andere kommunale Zwecke geeignet. Zum Beispiel unser StreetScooter: Mit ihm können die Kommunen sowohl die Umweltbelastung in den Städten als auch die Kosten bei Wartung und Verschleiß im Vergleich zum herkömmlichen Fuhrpark signifikant reduzieren. Weiterer Vorteil: Der StreetScooter ist kein Fahrzeug ‚von der Stange‘, sondern ein Werkzeug, das wir an die spezifischen und unterschiedlichen Bedürfnisse der gewerblichen und der kommunalen Nutzer anpassen“, so Jucknat.

Der Einsatz derartiger Fahrzeuge gehört in die Reihe kurzfristig wirksamer Maßnahmen, mit denen die Kommunen die Luftqualität verbessern wollen. Die Städte und Gemeinden wollen das Thema zügig angehen, denn auch für den kommunalen Fuhrpark gilt mit Blick auf Luftreinhaltung und Klimaschutz der Grundsatz „Global denken, lokal handeln“.

„Das wird allerdings nur funktionieren, wenn sich Bund und Länder zur Verkehrswende bekennen und die Kommunen bei der Umsetzung nachhaltig unterstützen. Auch die deutsche Autoindustrie muss ihren Beitrag leisten, denn mit einem ‚Weiter so’ wird sie einen Zukunftsmarkt verschlafen“, so Landsberg.

Pressemitteilung des DStGB Nr. 40 v. 28.11.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Vgl. auch Ebner (Landesanwaltschaft Bayern), BayVGH zu Dieselfahrverboten als einziger Möglichkeit grenzwertkonformer Fortschreibung von Luftreinhalteplänen.
  • Meldungen im Kontext „Dieselfahrverbote“: hier.

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