Gesetzgebung

Landtag: Erste Lesung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)

Mit einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Erhebung von Straßenbaubeiträgen durch Anwohner, fordern die FREIEN WÄHLER eine finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümer. Bislang können Anlieger bei Ausbau oder Sanierung von Gemeindestraßen an den Baukosten beteiligt werden – je nach Grundstücksgröße kann dies Kosten bis in den mittleren fünfstelligen Eurobereich verursachen. Zur Erhebung der Kosten sind die Kommunen verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Einen freiwilligen Verzicht  der Gemeinden zur Beitragserhebung hat der BayVGH mit Urteil vom November 2016 untersagt – die Beurteilung, ob eine  Befreiung möglich ist, unterliegt wegen der Soll-Vorschrift ausschließlich der Nachprüfung durch Rechtsaufsichtsbehörden und Gerichte.

€ 60 bis 65 Mio. jährlich erwirtschaften die Gemeinden in Bayern durch die Erhebung von Straßenbaubeiträgen von Grundstückseigentümern. Laut Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER) durchaus eine Summe, die der Freistaat Bayern angesichts der Haushaltslage selbst tragen könne. Aiwanger erklärte:

„Einzelne Anwohner müssten sich mit bis zu sechsstelligen Beiträgen am Ausbau der Straßen beteiligen – ohne Mitspracherecht und ohne erkennbare Vorteile für die Grundstückseigentümer.“

Das System sei ungerecht und verursache in den Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie politischen Ärger. Er bekräftigte:

„Sollte sich die CSU einer Anpassung verweigern, werden wir ein Volksbegehren einleiten“, so Aiwanger.

Otto Lederer (CSU) kritisierte den Vorstoß der FREIEN WÄHLER:

„Fraktionsübergreifend haben wir im Februar dieses Jahres beschlossen, eine Evaluierung der Beitragsfinanzierung beim Straßenbau durchzuführen. Noch bevor die Erkenntnisse der Evaluierung vorliegen, preschen Sie nun vor und fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“, so Lederer.

Mit der Aufhebung der Erhebungspflicht sieht die CSU die Gemeinden vor allem in ihrem Recht zur kommunalen Selbstverwaltung beschnitten. Man solle den „Kommunen nicht die Einnahmequellen, die sie haben, wegnehmen, sondern die kommunale Selbstverwaltung stärken“, ergänzte Lederer und versprach:

„Wir werden von der CSU dieses Thema selbst aufgreifen und die Entscheidungsfreiheit der Kommunen mit einer Kann-Regelung im Kommunalabgabengesetz erhöhen.“

Klaus Adelt (SPD) zeigte sich gegenüber einer erneuten Novellierung gesprächsbereit:

„Wir kennen die Probleme, die entstehen, wenn Beitragszahlungen fällig werden. Wir werden nicht ablehnend, sondern ergebnissoffen über eine Anpassung diskutieren“, so Adelt und verwies auf die ihm zugetragenen Rückmeldungen der Kommunalvertreter:

„Es hat seinen Reiz, Beiträge abzuschaffen und den Ausbau durch den Freistaat finanzieren zu lassen. Frage ich jedoch unsere Bürgermeister, dann sagen sie mehrheitlich: Lasst die Finger davon!“

Jürgen Mistol (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betonte, dass die geringe Akzeptanz der Straßenausbaubeiträge vor allem daran liegen würde, dass in der Vergangenheit kein einheitlicher Vollzug gewährleistet war und lediglich 70% der Kommunen diese Beiträge erhoben habe. Er plädierte dafür, die Ergebnisse der Evaluation bis Ende April 2018 abzuwarten:

„Dann sehen wir, was von dem, was wir wollten und beschlossen haben, tatsächlich umgesetzt worden ist und an welchen Stellschrauben noch gedreht werden muss, damit es eine gerechtere Lösung gibt.“

Der Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur weiteren Beratung zugewiesen.

Bayerischer Landtag – Aktuelles – Sitzungen – Aus dem Plnum v. 29.11.2017 (von Sonja Schwarzmeier)

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