Gesetzgebung

GVBl. (20/2017): Gesetz zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik verkündet

Das o.g. Gesetz vom 27.11.2017 wurde am 30.11.2017 verkündet (GVBl. S. 518). Es tritt am 01.12.2017 in Kraft. Lediglich die erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens aufgenommene Änderung von Art. 55 BayHO zur Einführung der UVgO tritt am 01.01.2018 in Kraft. Durch das Gesetz wird das „Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ errichtet. Hierzu wird insbesondere das BayEGovG geändert, das in 3 Teile unterteilt wird und in Teil 2 („Sicherheit in der Informationstechnik“) die entsprechenden Vorgaben enthält. Teil 2 ist wiederum in 3 Kapitel unterteilt: „Allgemeine Vorschriften“ in Art. 9-11, „Befugnisse“ in Art. 12-15 und „Datenschutz“ in Art. 16 und 17. Durch die Neunummerierung des BayEGovG müssen im BayEUG und in der BayBITV Verweise angepasst werden.

Dienstsitz des LSI ist Nürnberg, Außenstellen werden in Würzburg und Neustadt a.d. Saale bestehen.

Weitere Informationen

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)