Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (gesetzliche Übernahme von Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/19341 v. 30.11.2017). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Den Änderungen, die die Änhörung aller Organe der Studierendenvertretung bei Änderungen der Grundordnung zum Gegenstand haben, liegt der Antrag auf LT-Drs. 17/18838 v. 07.11.2017 zu Grunde. Die Änderungen sind dort näher begründet.

Weitere Informationen:

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen, u.a. zur Hochschulleitung, zum Senat, zum Hochschulrat und zur Studierendenvertretung; Anpassungsbedarf in den Grundordnungen der Hochschulen; Inkrafttreten des Gesetzes am 01.07.2018.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)