Aktuelles

StMBW: Kultusminister Spaenle zur neuen Schulbauförderung – Staatsregierung und Schulaufwandsträger Hand in Hand – 20% mehr Fläche förderfähig

© Dmitry Vereshchagin - stock.adobe.com

„Mehr Geld für mehr Platz in den Schulen“, auf diese Formel bringt Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle die neue Schulbauförderung. Konkret geht es darum: „Wir können künftig bis zu 20% mehr Fläche für den Schulbau staatlich fördern, als es der bisherige Landesdurchschnitt vorsah. Das ist ein wichtiger Impuls für einen zukunftsorientierten Schulbau. Damit unterstützen wir die Schulleitungen und Kollegien noch stärker vor Ort, durchdachte pädagogische und didaktische Konzepte für Schule und Unterricht zu realisieren. Und wir werden mit zusätzlichen Raumkapazitäten auch der zunehmend heterogenen Schülerschaft besser gerecht. Ich freue mich, dass Staatsregierung und Schulaufwandsträger Hand in Hand eine moderne Entwicklung des Schulbaus umsetzen wollen. Denn beide Seiten sind bei der Umsetzung gefordert. Unsere Schülerinnen und Schüler sowie unsere Lehrkräfte haben den Nutzen davon, das freut mich.“

Die neue Schulbauförderung ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Sie wird in den Vollzug der Schulbauverordnung, des Finanzausgleichsgesetzes und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes integriert. Denn die verbesserte Schulbauförderung greift sowohl bei staatlichen Schulen als auch bei Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft. Verbesserungen gibt es bei Flächen für Unterricht, für pädagogisches Personal, für Verwaltung, für Arbeitstechnik und Aufenthalt, für Kochen und Essen sowie für den Ganztag.

Die erhöhte Förderung betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Sanierungen.

Ein zusätzlich erhöhter Förderbedarf für Maßnahmen der Inklusion wird darüber hinaus anerkannt.

Änderung konkret – 1.673 Quadratmeter waren gestern, 2.007 sind morgen

Die Möglichkeiten der neuen Schulbauförderung, nämlich ein Plus von bis zu 20% pro Schule, lassen sich z.B. an einer vierzügigen Grundschule deutlich machen. War bisher z.B. der Unterrichtsbereich an vierzügigen Grundschulen i.H.v. 1.673 Quadratmetern förderfähig, so sind es künftig bis zu 2.007 Quadratmeter; die Nutzfläche einer gesamten vierzügigen Grundschule war bisher bis zu 2.227 Quadratmeter förderfähig, künftig sind es bis zu 2.672 Quadratmeter.

Einheitliche Förderkriterien auch für den Ganztag und Inklusion

Die Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich in den Verhandlungen auch erstmals auf einheitliche Förderkriterien für Räume für den Ganztag und Inklusion verständigt und auch Räume als förderfähig eingestuft, die bisher nicht anerkannt waren. Dabei handelt es sich z.B. um Räume für Lernwerkstätten, Schulpsychologen und die Jugendsozialarbeit.

„Mit der neuen Schulbauförderung können wir einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Schule als Lern- und Lebensraum leisten“, so Minister Spaenle weiter.

„Bayern zeigt hier ebenso wie bei dem Bildungspaket, dass die jungen Menschen und deren Bildung Priorität genießen“, so Minister Spaenle abschließend.

Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags:

„Wir unterstützen das Vorhaben und anerkennen es als Schritt in die richtige Richtung.“

Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags:

„In konstruktiven Verhandlungen mit dem Kultusministerium ist es gelungen, die Vollzugshinweise für die Herausforderungen eines zeitgemäßen Schulbaus fit zu machen. Das ist ein erfreulicher Erfolg, der durch den zweiten Bildungsgipfel des Ministerpräsidenten mit den kommunalen Spitzenverbänden in die Wege geleitet wurde. Was bei den Grundschulen nunmehr so hoffnungsfroh begonnen hat, muss auch bei den anderen Schularten fortgesetzt und mit einer entsprechenden Erhöhung der staatlichen Schulbaumittel nach dem Finanzausgleichsgesetz weitergeführt werden.“

Präsident des Landkreistages, Landrat Christian Bernreiter:

„Zeitgerechte Schulgebäude für unsere Schülerinnen und Schüler waren und sind den bayerischen Landkreisen schon immer ein großes Anliegen. Wir begrüßen daher die neuen Fördermöglichkeiten des Freistaats, die bspw. die Rahmenbedingungen für einen modernen Ganztagsschulbetrieb erheblich verbessern.“

Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketages:

„Als Präsident des Bayerischen Bezirketages begrüße ich das Zustandekommen der Vollzugshinweise ebenfalls sehr, vor allem auch, da es gelungen ist, die Anforderungen des inklusiven Schulbaus angemessen zu berücksichtigen.“

Pressemitteilung des StMBW Nr. 472 v. 30.11.2017