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StMJ: Statistik zur Beratungshilfe im Jahr 2016

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt heute in München die Zahlen zur Beratungshilfe für das Jahr 2016 vor: „Im letzten Jahr haben in Bayern in 64.697 Fällen rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger Beratungshilfe bei bayerischen Amtsgerichten beantragt. Bei rd. 84% der Anträge wurde die Beratungshilfe auch gewährt. Dafür haben wir über € 6,4 Mio. in die Hand genommen. Das ist eine ganz wichtige Investition, denn: Die Beratungshilfe ist ein unverzichtbarer Pfeiler in einem funktionierenden Rechtsstaat. Es ist völlig klar: Auch diejenigen, die sich sonst qualifizierten Rechtsrat finanziell nicht leisten könnten, müssen ihre Rechte außergerichtlich effektiv geltend machen können“, so der Minister.

Beratungshilfe können Rechtsuchende außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bei den Amtsgerichten erhalten, wenn sie die Mittel für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nicht selbst aufbringen können. Mit einem sog. Beratungshilfeschein können sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen, der sie dann für einen Betrag von € 15,-  berät und ggf. (außer in Strafsachen) außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Partei oder einer Behörde vertritt. Der Rechtsanwalt rechnet seine übrigen Kosten für die Beratung dann gegenüber dem Amtsgericht ab und erhält seine Vergütung aus der Landeskasse.

Mit Blick auf die in den vergangenen Jahren rückläufigen Zahlen – im Jahr 2010 waren bei den bayerischen Amtsgerichten noch fast 100.000 Anträge auf Beratungshilfe gestellt worden – erklärt Bausback:

„Der Rückgang ist im Grunde genommen sehr erfreulich, zeigt er doch nicht zuletzt auch die insgesamt gute wirtschaftliche Lage unserer Bürgerinnen und Bürger. Zugleich gilt aber auch: Dort, wo Rechtsuchenden die Teilhabe am Rechtsstaat aus finanziellen Gründen nur eingeschränkt möglich ist, wird Bayern selbstverständlich auch weiterhin kraftvoll Unterstützung leisten.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 121 v. 06.12.2017