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VG München: Münchner Mietspiegel – Kein Anspruch auf Herausgabe der zugrundeliegenden Daten

6. Dezember 2017 by Klaus Kohnen

Der Haus- und Grundbesitzerverein München hat keinen Anspruch darauf, von der Landeshauptstadt München unveröffentlichte Einzeldaten zu den Mietspiegeln der Jahre 2015 und 2017 für München zu erhalten. Dies hat die 7. Kammer des VG München mit heute verkündetem Urteil nach vorangegangener mündlicher Verhandlung entschieden. Die darauf gerichteten Klagen wurden abgewiesen.

Der Kläger hatte gegenüber der Landeshauptstadt München Zugang zu den für die Erstellung der Mietspiegel verwendeten Daten gefordert. Dies umfasste u.a. die aus einer Befragung von Münchner Mietern hervorgegangenen Fragebögen sowie deren Adressen unter Angabe der jeweiligen Miethöhe. Anhand der geforderten Daten wollte der Kläger prüfen, ob die Mietspiegel die ortsübliche Miete korrekt wiedergeben.

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Wie das VG in der mündlichen Verhandlung deutlich machte, war nicht zu klären, ob die Mietspiegel korrekt sind, sondern ausschließlich, ob die Beklagte verpflichtet ist, die geforderten Daten herauszugeben. Dies verneinte das VG. Zur Begründung führte es im Anschluss an die Verkündung mündlich aus, dass die besonderen Geheimhaltungsanforderungen des Bayerischen Statistikgesetzes und der darauf beruhenden Haushaltsbefragungssatzungen der Landeshauptstadt München zu beachten seien. Danach sei zum Schutz der personenbezogenen Daten die Herausgabe von Adressdaten und Fragebögen mit Einzelangaben der Befragten sowie des hieraus erstellten Datensatzes nicht zulässig.

Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und wird den Beteiligten in einigen Wochen übermittelt werden.

Gegen das Urteil kann der unterlegene Kläger innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidungsgründe beim BayVGH in München die Zulassung der Berufung beantragen.

Pressemitteilung des VG München v. 06.12.2017 zum Urt. v. 06.12.2017

Red. Hinweis: Vgl. auch „Universität Regensburg: Mietspiegel brauchen größere Marktnähe und bessere Datengrundlage – Studie von IREBS und ZEW“.

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Kategorie: Bau/ Boden/ Planung-HJR, Bauen/ Wohnen/ Verkehr, BayVGH & VG, Im Fokus, Kommunales, Personenordnungs-/ Datenschutzrecht, Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht, Rechtsentwicklung, Rechtsprechung, Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht) Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommRecht, Mietspiegel München

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