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EU-Kommission: Umverteilung – Kommission verklagt die Tschechische Republik, Ungarn und Polen vor dem EuGH

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen Klage am EuGH einzulegen, weil diese Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Umverteilung nicht nachkommen.

Am 15.06.2017 hatte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen eingeleitet. Da die Antworten der drei Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission nicht zufriedenstellend ausfielen, leitete die Kommission daraufhin die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein und übermittelte am 26.07.2017 mit Gründen versehene Stellungnahmen.

Obwohl der EuGH in seinem Urteil vom 06.09.2017 September die Gültigkeit der Umverteilungsregelung bestätigt hat, verstoßen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen. Ihre Antworten auf die Stellungnahmen wurden erneut als nicht zufriedenstellend befunden, und es gibt keine Hinweise darauf, dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses leisten werden. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten und die drei Mitgliedstaaten vor dem EuGH zu verklagen.

Nach den Ratsbeschlüssen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle drei Monate verfügbare Plätze zuzusagen, um eine zügige und geordnete Umverteilung zu gewährleisten. Während alle anderen Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten Umverteilungen durchgeführt oder Zusagen geleistet haben, ist Ungarn seit Beginn der Umverteilungsregelung in keiner Form tätig geworden, und Polen hat seit Dezember 2015 Umverteilungen weder vorgenommen noch zugesagt. Die Tschechische Republik hat seit August 2016 keine Umverteilungen mehr durchgeführt und seit über einem Jahr keine Zusagen mehr gemacht.

Hintergrund

In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung (Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates und Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates) verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen.

Die Kommission legt seitdem regelmäßig Berichte zu Umverteilung und Neuansiedlung vor, die Aufschluss über die Fortschritte bei der Umsetzung der beiden Ratsbeschlüsse geben und die sie dazu nutzt, zu den notwendigen Maßnahmen aufzufordern. Seit November 2017 ist der Bericht über die Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen Bestandteil eines konsolidierten Berichts über die Fortschritte, die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda erzielt werden. Zwar wurden bislang über 32 000 Personen umverteilt, doch in Griechenland und Italien gibt es immer noch in Betracht kommende Asylbewerber, die vorrangig umverteilt werden sollten.

Pressemitteilung der EU-Kommission IP/17/5002 v. 07.12.2017