Gesetzgebung

Landtag: 118. Plenum (07.12.2017) – behandelte Gesetzentwürfe und Staatsverträge

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Der Bayerische Landtag hat das Bayerische Teilhabegesetz I beschlossen und das Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern; darüber hinaus auch mehrere hochschulrechtliche Vorhaben: zwei Gesetze zur Änderung des BayHSchG, die einerseits insbesondere die Hochschulstatistik betreffen (neue Datenerhebungen insbes. zu Promovierenden) und andererseits die gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen; ein Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft wurde abgelehnt; des Weiteren stimmte der Bayerische Landtag dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag zu. Ein Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des BestG (Zulässigkeit von Bestattungen im Leinentuch ohne Sarg) wurde in Erster Lesung beraten. Die nächste Plenarsitzung (119.) findet laut Sitzungsplan am 12.12.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurde beraten und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes (BestG), LT-Drs. 17/19007

  • Stichworte: Verordnungsermächtigung für das StMGP – Zulässigkeit von Bestattungen im Leinentuch ohne Sarg (Änderung von Art. 16 Nr. 1 Satz 2 BestG)
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurden beraten und

beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), LT-Drs. 17/17858

  • Stichworte: Novellierung des HStatG des Bundes; neue Datenerhebungen, insbes. zu Promovierenden und zu Merkmalen, die vor allem auch die internationale Studierendenmobilität besser abbilden sollen; Anpassung des bayerischen Landesrechts; Klarstellung, dass die staatliche Anerkennung als nichtstaatliche Hochschule nur erteilt werden kann, wenn ihre Studiengänge akkreditiert sind.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), LT-Drs. 17/18161

  • Stichworte: Gesetzliche Übernahme bewährter Regelungen aus den sog. Abweichungsverordnungen einzelner Hochschulen, u.a. zur Hochschulleitung, zum Senat, zum Hochschulrat und zur Studierendenvertretung; Anpassungsbedarf in den Grundordnungen der Hochschulen; Inkrafttreten des Gesetzes am 01.07.2018.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache abgelehnt: Gesetzentwurf (Bündnis 90/Die Grünen) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) – Studentische Selbstverwaltung ermöglichen, LT-Drs. 17/16463

  • Stichworte: Wiedereinführung einer verfassten Studierendenschaft; Änderung von Art. 52 und 53 BayHSchG, neuer Art. 52a.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache beschlossen: Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertag), LT-Drs. 17/17859

  • Stichworte: Qualitätssicherung; Grundlagen und Maßstäbe; Verfahren; Studienakkreditierungsverordnung; Stiftung Akkreditierungsrat; Stiftungsvermögen, Gebühren; Satzung; Geschäftsordnung; Organe der Stiftung; Akkreditierungsrat; Vorstand; Stiftungsrat; Geschäftsstelle der Stiftung; Wirtschaftsführung, Rechnungslegung; Aufsicht; Evaluation; Übergangsvorschriften; Berufsakademien; Kirchenverträge; Schlussvorschriften
  • Wesentliche Regelungen des Staatsvertrags: vgl. hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.

nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern, LT-Drs. 17/17725

  • Stichworte: Kontext mit sog. Bildungspaket: Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung; Ausbau von Inklusion und Stärkung der Förderschulen; Stärkung der Grund-, Mittel- und Realschulen; Zukunftsinitiative „Berufliche Bildung“; Begabtenförderung „Fit für die Zukunft: Fördern und Forschen“; stärkere Unterstützung der Schulleitungen und Schulverwaltung; neues bayerisches Gymnasium. Neues Bayerisches Gymnasium: Jahrgangsstufen 5 bis 13 (G9); beginnend mit dem Schuljahr 2018/2019 in den Jahrgangsstufen 5 und 6; zweite Fremdsprache weiterhin in Jahrgangsstufe 6; Profil der Ausbildungsrichtungen setzt in Jahrgangsstufe 8 ein; mittlerer Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 10; neue Jahrgangsstufe 11 künftig Einführungsphase der Oberstufe; Beibehaltung des Fünf-Fächer-Abiturs; Möglichkeit individueller Lernzeitverkürzung um ein Jahr; optionales Auslandsjahr; verpflichtender Nachmittagsunterricht in der Unter- und Mittelstufe wird reduziert.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

nach Aussprache beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I), LT-Drs. 17/18388

  • Stichworte: landesrechtliche Umsetzung des BTHG (da das BTHG für die umzusetzenden Regelungen unterschiedliche Inkrafttretenszeitpunkte vorsieht, müssen auch die Regelungen im Landesrecht gestaffelt in Kraft treten; dies hat zur Folge, dass die landesrechtlichen Änderungen in zwei Gesetzesvorhaben – BayTHG I: Inkrafttreten Januar 2018; BayTHG II: Inkrafttreten Januar 2020 – unterteilt werden müssen; in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden darf zunächst nur das BayTHG I; das Gesetzgebungsverfahren für das BayTHG II soll im Jahr 2019 folgen); Nutzung landesrechtlicher Regelungsspielräume (z.B. höheres „Budget für Arbeit“, das als echte Alternative zu der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen ausgestaltet werden soll, oder anlasslose Qualitätsprüfungen durch die Kostenträger im Rahmen der Eingliederungshilfe); weitgehende Bündelung von Zuständigkeiten bei den Bezirken (Leistungen der Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege und zur Sicherung des Lebensunterhalts); Pflicht der Sozialhilfeträger, für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich untereinander Kooperationsvereinbarungen abzuschließen; Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen („Nicht ohne uns über uns“); Vergütung bei den interdisziplinären Frühförderstellen; maximaler Zahlbetrag beim Budget für Arbeit; Erarbeitung des Instruments zur Bedarfsermittlung; Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen; Besetzung der Schiedsstelle/Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen; Umbenennung Integrationsamt in Inklusionsamt.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com