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StMI: Weitere Sammelabschiebung nach Afghanistan

7. Dezember 2017 by Klaus Kohnen

Freistaat schiebt Straftäter, Gefährder und Identitätsverweigerer ab – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fordert Überprüfung des Abschiebestopps nach Syrien

Erneut ist vom Flughafen Frankfurt a.M. ein vom Bundesinnenministerium organisierter Sammelcharter Richtung Kabul gestartet. An Bord befanden sich insgesamt 27 Afghanen, deren Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde. 17 der abgeschobenen afghanischen Männer – allesamt rechtskräftig verurteilte Straftäter, Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer – hielten sich zuletzt in Bayern auf. 14 von ihnen konnten direkt aus der Haft bzw. aus dem Gewahrsam heraus abgeschoben werden. Bei zwei Afghanen handelt es sich um islamistische Gefährder, neun sind rechtskräftig verurteilte Straftäter. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann:

„Die  Sammelabschiebung in der vergangenen Nacht unterstreicht unsere konsequente Abschiebungspraxis und stellt unmissverständlich klar: Wer Straftaten begeht, jahrelang seine Identität gegenüber den Behörden verschweigt oder gar eine Terrorgefahr darstellt, kann in Bayern auf keine falsch verstandene Milde hoffen. Wir müssen wissen, wer sich hier bei uns aufhält und wer das tatsächlich ist. Solche Personen sind ein Sicherheitsrisiko.“

Mit Blick auf Syrien forderte Herrmann eine Neubewertung der Sicherheitslage:

„Ein Abschiebungsstopp, der sogar für Schwerkriminelle und islamistische Gefährder gilt, stellt in Deutschland ein unvertretbares Sicherheitsrisiko dar, das den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar ist.“

Abschiebungen nach Syrien sind durch einen Beschluss der Innenministerkonferenz seit März 2012 gestoppt. Seitdem aber hat es keine eingehende Überprüfung der Sicherheitslage in Syrien mehr gegeben – obwohl sich die Situation in Syrien erheblich verändert hat.

Herrmann: „Eine Neubewertung der Lage ist nach mehr als fünf Jahren längst überfällig. Der sog. ‚Islamische Staat‘ ist in Syrien massiv zurückgedrängt worden. Einige Regionen Syriens, wie etwa um Aleppo, sind daher wieder relativ sicher. Auch bei der Errichtung weiterer Schutzzonen gab es gute Erfolge.“

Laut Herrmann kehren daher aus der Türkei mittlerweile syrische Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurück. Auch aus Deutschland reisen vermehrt Syrer freiwillig aus. Allein aus Bayern waren es heuer bis 31.10. insgesamt 662 Syrer, die freiwillig ausgereist sind.

Herrmann betonte:

„Mir geht es nicht um den anständigen Bürgerkriegsflüchtling, der bei uns ein ganz normales Leben führt. Für einen Straftäter oder islamistischen Gefährder aber darf nicht derselbe Maßstab gelten. Hier gilt vielmehr: Ist eine Abschiebung nach Syrien vertretbar, muss sie aus Sicherheitsgründen auch konsequent erfolgen. Mit Blick auf die positive Entwicklung in Syrien gehört der Abschiebungsstopp für Personen, die hier ein ernsthaftes Sicherheitsproblem darstellen, jetzt dringend auf den Prüfstand.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 447 v. 07.12.2017

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Kategorie: Demografie/ Integration, Im Fokus, Kardinalthemen, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Ausweisung/Abschiebung

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