Gesetzgebung

GVBl. (21/2017): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) verkündet

Das o.g. Gesetz v. 05.12.2017 wurde am 12.12.2017 verkündet (GVBl. S. 538). Das Gesetz tritt am 01.01.2018 in Kraft. Das Gesetz bringt eine zielgenaue Entlastung der Kommunen von flüchtlingsbedingten Kosten sowie von Kosten beim Vollzug der Bildungs- und Teilhabeleistungen; hierzu wird eine weitgehende „Spitzabrechnung“ der Bundesmittel und in diesem Zuge ein weiterer Ausgleichsmechanismus eingeführt, der neben den bestehenden Belastungsausgleich nach Art. 5 AGSG tritt. Des Weiteren betrifft das Gesetz die landesrechtliche Durchführung eines mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführten Erstattungsverfahrens.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier. Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.

(koh)